FAQ

Zum Inhalt springen

Artikel: FAQ

1. Was ist der Unterschied zwischen Prüffahrten und Versuchsfahrten?

Sowohl Prüf- als auch Versuchsfahrten sind Probefahrten. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Kategorien von Probefahrten. Diese Kategorien unterscheiden sich insbesondere in der betrieblichen Handhabung beziehungsweise den Bedingungen, unter dem die Fahrten durchgeführt werden. Wird den Vorgaben der Ril 408.3431 entsprochen, so handelt es sich um eine Versuchsfahrt, anderenfalls um eine Prüffahrt. Eine Prüffahrt kann mit oder ohne Unterstützung seitens InfraGO durchgeführt werden. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sich im ErproRV.

2. Sind Überführungen und Messfahrten abstimmungsrelevant?

Im Probefahrtenkontext sind Überführungen Fahrten zu beziehungsweise zwischen den Erprobungsstrecken. Diese finden unter alleiniger Sicherheitsverantwortung des durchführenden EVU statt.

Bei Messfahrten handelt es sich um Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen im Bereich zugelassener Infrastruktur. Hierbei werden fahrzeug- oder infrastrukturseitige Eigenschaften erhoben, beispielsweise Schallemissionen oder Verschleißwerte.

Folglich sind sowohl Überführungen als auch Messfahrten nicht abstimmungsrelevant.

3. Müssen alle Nachweise gemäß ErproNWK bei der Antragstellung vorliegen?

Das Erprobungsnachweiskonzept umfasst eine vollständige geplante Nachweisführung für Probefahrten. In bestimmten Fällen werden Erprobungen stufenweise aufgebaut, sodass einzelne Nachweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. In solchen Fällen können die erwarteten Ergebnisse der einzelnen Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung als gegeben betrachtet werden. Ergänzende Abstimmungen sind nur erforderlich, wenn Abweichungen von der vorgesehen Nachweisführung auftreten.

4. Wo können Infrastrukturdaten bezogen werden?

Falls Sie für die Planung oder Durchführung Ihrer Probefahrt Infrastrukturdaten benötigen, so stehen verschiedene Quellen zur Beschaffung beziehungsweise Abfrage eben dieser Daten zur Verfügung:

  • Grundlegende Informationen wie etwa, wo welches Lichtraumprofil zur Verfügung steht, welche Streckenklasse vorliegt, wie hoch die Maximalgeschwindigkeiten sind oder mit welchen Zugbeeinflussungssystemen jeweils gefahren werden kann, finden Sie im sogenannten Infrastrukturregister (ISR) (Link). Das ISR ist öffentlich zugänglich.
  • Speziellere Infrastrukturdaten, die im ISR nicht direkt einsehbar sind, können über das Informationsportal Infrastrukturdaten (IPID, https://ipid.dbinfrago.com/) bestellt werden.
  • Sollten Sie darüber hinaus Daten zur Bewertung des aktuellen Anlagenzustandes benötigen, so können Sie diese unter Fahrwegmessung-Planung@deutschebahn.com anfragen.
5. Welche Besonderheiten bei deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet?

Bei Fahrten im Bereich der deutschen Strecken auf Schweizer Gebiet sind die Bestimmungen des Schweizer Netzzugangsrechts sowie die Allgemeinen Infrastrukturbenutzungsbedingungen bzw. Vorgaben im Leistungskatalog der DB InfraGO AG, Infrastruktur Schweiz, einzuhalten. Diese sind unter www.dbinfrago.com/schweiz abrufbar.

Vor Beginn der Fahrten in der Schweiz ist beim Büro des Beauftragten für die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet ein Antrag auf Überprüfung der Kompatibilität Fahrzeug-Strecke einzureichen. Zuständig hierfür ist das in der Schweiz verantwortliche EVU, welches über den entsprechenden Netzzugang verfügen muss.

6. Unter welchen Prämissen erfolgen die Nachweisführung der vorgesehenen Erprobung sowie die Abstimmung mit der DB InfraGO?

Für Probefahrten gilt die gleiche Prämisse wie für Fahrten mit behördlich genehmigten Fahrzeugen: Alle in den INB sowie den zugehörigen Anlagen aufgeführten Netzzugangsbedingungen sind nachweislich einzuhalten. Da jedoch Probefahrten u.a. dem Zweck dienen, diesen Nachweis experimentell zu erbringen, sind Maßnahmen zur vorläufigen bzw. ersatzweisen Nachweisführung erforderlich. Dazu zählen beispielsweise gutachterliche Bewertungen, technische Stellungnahmen sowie die messtechnische Überwachung von Kenngrößen der Interaktion zwischen Fahrzeug und Infrastruktur.

Das durchführende EVU trägt die Verantwortung für die vollständige und zweckmäßige Nachweisführung, sodass die Probefahrt sicher, störungs- und fehlerfrei erfolgen kann.

Stellt das EVU in seiner Nachweisführung fest, dass Inkompatibilitäten zwischen Fahrzeug und Infrastruktur bestehen bzw. nicht ausgeschlossen werden können, so sind diese in den Antragsdokumenten des Abstimmungsverfahrens zu benennen und kompensierende Maßnahmen vorzuschlagen. Die Inkompatibilitäten bzw. Regelwerksabweichungen sowie deren kompensierende Maßnahmen werden im Abstimmungsverfahren zwischen den technischen und betrieblichen Fachlinien der DB InfraGO und dem EVU diskutiert/abgestimmt. Ergeben sich hierbei weitere Hinweise oder Anforderungen, so werden diese in dem Dokument der formalen Zustimmung zu den Probefahrten verbindlich aufgeführt und ergänzen die Nachweisführung des EVU.

Kurzum: Auch für Probefahrten sind sämtliche Netzzugangsbedingungen einzuhalten. Das EVU ist verantwortlich für die Nachweisführung. Wesentlicher Gegenstand des Abstimmungsverfahrens zwischen EVU und DB InfraGO ist die Diskussion von Regelwerksabweichungen bzw. technischen Inkompatibilitäten.

7. Wie viel Zeit sollte zwischen der Beantragung des Abstimmungsverfahrens gemäß EIGV und der Durchführung der Probefahrten eingeplant werden?

Gemäß § 15 (2) EIGV ist spätestens drei Monate nach dem erstmaligen Ersuchen die Probefahrt zu gewähren, sofern die sichere Durchführung gewährleistet ist.Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrere koordinierende Schritte notwendig, die nicht Teil des Abstimmungsverfahrens selbst sind und folglich eigenen Regelungen sowie Fristen unterliegen, so z.B. die Trassenanmeldung und die Buchung von Abstellgleisen. Darüber hinaus kann es bei Probefahrten mit besonderen Unterstützungsbedarf sinnvoll sein, frühzeitig eigenständig das Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartnern vor Ort zu suchen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.Um zeitliche Engpässe oder Verzögerungen zu vermeiden, ist es daher empfehlenswert, alle erforderlichen Schritte im Vorfeld ganzheitlich zu betrachten und die jeweiligen Vorlaufzeiten in der Planung zu berücksichtigen.