Ihr Weg zum Stationshalt

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Artikel: Ihr Weg zum Stationshalt

Als Betreiber der Personenbahnhöfe freuen wir uns über jedes neue Unternehmen, welches Züge im Personenverkehr betreiben will und somit das System Schiene für die Reisenden bereichert.

Um den Weg zum Stationshalt im Regel- oder Gelegenheitsverkehr so reibungslos wie möglich zu gestalten, unterstützen wir Sie gerne bei den notwendigen Schritten. Hierbei spielt der persönliche Kontakt eine wichtige Rolle: In einem ersten Gespräch mit unseren Ansprechpartner:innen klären wir mit Ihnen die Voraussetzungen (z. B. erforderliche Genehmigungen), den Prozess von der Anmeldung bis zum eigentlichen Stationshalt und die künftige Zusammenarbeit.

Wichtig hierbei: Damit der Betriebsstart für Sie und die Reisenden zum Erfolg wird, stimmen wir uns frühzeitig zu den Datenflüssen und dazugehörigen Fristen für die Reisendeninformation ab. Gerne unterstützen wir Sie auch, sollten Sie zu dem Start ein Event – zum Beispiel auf dem Bahnsteig – planen. 

Eine wesentliche Voraussetzung für die Stationsnutzung ist die Anmeldung der Halte und der anschließende Abschluss eines Stationsnutzungsvertrags. Beides erfolgt sowohl im Regel- als auch im Gelegenheitsverkehr über das Stationsportal. Um Mehraufwand zu vermeiden, können Sie hierbei Ihre Daten aus dem Trassenportal einfach per Knopfdruck importieren. Dabei gilt es, verschiedene Fristen zu wahren, damit wir beispielsweise Fahrpläne erstellen und rechtzeitig aushängen können.

Bestandteil des Stationsnutzungsvertrags sind die Infrastrukturnutzungsbedingungen, in der Sie Ihre Rechte und Pflichten finden. Ebenfalls enthalten sind die Kontaktdaten der Bahnhofsmanagements und der 3-S-Zentralen – gerade für den operativen Bahnbetrieb sind dies wichtige Anlaufpunkte. 

Gerade vor einer Betriebsaufnahme ist das Informationsbedürfnis auf beiden Seiten groß. Entsprechend ist uns daran gelegen, im engen Schulterschluss mit Ihnen die offenen Themen zu besprechen und etwaige Probleme zu beseitigen.


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