Grundlogik der Entgeltbildung

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Artikel: Grundlogik der Entgeltbildung

Aufgrund angepasster rechtlicher Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34 und des im September 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG (heute DB InfraGO AG) ein Trassenpreissystem eingeführt, welches bis heute gültig ist. Im Mittelpunkt der Trassenpreisbildung steht die Frage, welcher Zug die Schieneninfrastruktur der DB InfraGO AG nutzt bzw. welchem Marktsegment dieser Zug zugeordnet werden kann.

Danach bemisst sich der erste Preisbestandteil des Trassenentgeltes – die unmittelbaren Kosten, die eine Zugfahrt verursacht. Zu diesen Kosten zählen u. a. Personalkosten oder Kosten für die Instandhaltung des Schienennetzes.

Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege der DB InfraGO AG decken, sind gemäß Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt werden. Es erfolgt demnach eine nachfrageorientierte Entgeltbildung, bei der die relative Markttragfähigkeit der jeweiligen Verkehrsarten bzw. Marktsegmente im Mittelpunkt steht.

Darüber hinaus ist die DB InfraGO AG berechtigt, Zuschläge auf das Trassenentgelt zu erheben oder Nachlässe zu gewähren (weitere Elemente der Entgeltbildung). Beispielhaft sei hier der zeitlich begrenzte Nachlass zur Förderung neuer Eisenbahnverkehre erwähnt.

Grundlogik der Entgeltbildung
Grundlogik der Entgeltbildung
Quelle: DB InfraGO AG

Entsprechend dieser Entgeltlogik setzt die DB InfraGO AG segmentspezifische Trassenpreise fest, die für jeweils eine Fahrplanperiode gültig sind und demnach jährlich überarbeitet werden. Die Entgelthöhen werden bereits im Vorjahr für die kommende Netzfahrplanperiode berechnet und bei der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde beantragt. Sobald die Bundesnetzagentur die Entgelthöhen genehmigt hat, veröffentlicht die DB InfraGO AG diese auf ihrer Homepage. Die Homepage ist so aufgebaut, dass Zugangsberechtigte sich über die Entgelthöhen und -grundsätze getrennt nach der zu betrachtenden Fahrplanperiode informieren können, welche wiederum in die verschiedenen Verkehrsarten aufgegliedert sind.