Vegetation an der Bahn

Zum Inhalt springen

Artikel: Vegetation an der Bahn

Ein pünktlicher, sicherer und störungsfreier Bahnbetrieb hat für die Deutsche Bahn höchste Priorität. Ein wesentlicher Einflussfaktor dabei: Die Vegetation. Bäume können auf die Gleise stürzen, Sträucher die Signale zuwachsen oder Äste die Sicht der Lokführer:innen auf Signale einschränken. Schon vermeintlich geringfügige Mängel können zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden. Aus diesem Grund sind unsere Mitarbeiter:innen täglich dafür im Einsatz, um Bahnstrecken besser vor Sturmschäden oder anderen Folgen klimatischer Veränderungen zu schützen.
Auch Grundstücksbesitzer:innen kommt dabei eine hohe Verantwortung zu: Etwa die Hälfte der Grundstücke, auf denen Vegetation entlang von Bahnstrecken wächst, ist nicht im Eigentum der DB. Als Eigentümer:innen dieser Flächen obliegt ihnen die Verkehrssicherungspflicht.

Deshalb wollen wir auf dieser Website die Betroffenen rund um das Thema "Vegetation an der Bahn" informieren, Hilfestellungen zum Handeln geben und Kontakte und Ansprechpartner:innen vermitteln. Danke, dass Sie uns dabei unterstützen, den Bahnbetrieb noch sicherer zu machen.


Bitte wählen Sie nachfolgend aus, um welchen konkreten Anwendungsfall es geht:

Ich möchte mich über die Inspektion der Vegetation auf meinem Grundstück informieren

Gemäß § 24a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) dürfen Unternehmen, die Eisenbahnstrecken betreiben, Bäume und andere Vegetation auf angrenzenden Grundstücken entlang der Gleise kontrollieren. Diese Kontrolle erfolgt innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens auf beiden Seiten der Gleise, gemessen von der Mitte des äußeren Gleises. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine umsturzgefährdeten Bäume oder herabfallenden Äste die Bahnsicherheit gefährden. Diese Unternehmen dürfen auch die Grundstücke betreten, um diese Überprüfungen durchzuführen. Die Besitzer:innen der Grundstücke werden mindestens 14 Tage vorher darüber informiert und können auf Wunsch bei den Überprüfungen dabei sein.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Die Verkehrssicherungspflicht für die Vegetation bleibt weiterhin bei den Besitzer:innen des Grundstücks (§ 24 AEG).
  • Wir als DB InfraGO AG dürfen angrenzende Grundstücke betreten, um die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume zu überprüfen (§ 24a (2) AEG).
  • Diese Überprüfungen müssen vorher angekündigt werden, und die/der Besitzer:in kann daran teilnehmen (§ 24a (2) AEG).
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen werden dokumentiert und der/dem Besitzer:in auf Anfrage zur Verfügung gestellt (§ 24a (3) AEG).
  • Grundstücke mit erkennbarem Wohnzusammenhang werden nur bei unmittelbarer Gefahr betreten (§ 24a (4) AEG).
  • Bei akuter Gefahr kann die Vegetation auch ohne vorherige Ankündigung beseitigt werden (§ 24a (4) AEG).

Anbei finden Sie die geplanten Inspektionstermine für Ihren Landkreis:

Bundesland

Landkreis

Strecke

Straßenname (falls vorhanden), alternativ Grundbuchdaten (Gemarkung & Flurstücksnr.)

KW der Inspektion

Veröffentlicht am

Folgende Niederlassungen sind für Sie regional zuständig:

Übersicht der regionalen Zuständigkeiten

  Möchten Sie einen Termin vereinbaren, um an der Vegetationsinspektion an Ihrem Grundstück teilzunehmen? 


 

Ende des Expander-Inhaltes
Ich habe Fragen oder Rückmeldungen zu meinem Anliegeranschreiben

Falls Sie ein Anschreiben von uns erhalten haben, in welchem Sie auf eine die DB-Betriebssicherheit gefährdende Vegetation auf Ihrem Grundstück hingewiesen wurden, ist schnelles Handeln erforderlich. Benötigen Sie Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf Ihrer Fläche? Dann nutzen Sie bitte das im nächsten Aufklappfenster („Ich brauche Unterstützung bei der Bearbeitung der Vegetation auf meinem Grundstück“) bereitgestellte Kontaktformular.

Folgende Niederlassungen sind für Sie regional zuständig:

Übersicht der regionalen Zuständigkeiten

Sollten Sie noch Rückfragen zum Anschreiben haben, wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular:


 


Ende des Expander-Inhaltes
Ich brauche Unterstützung bei der Bearbeitung der Vegetation auf meinem Grundstück

Falls Sie die Vegetation auf Ihrem Grundstück nicht selbst bearbeiten können oder sich unsicher bei der fachgerechten Durchführung sind, wenden Sie sich bitte an uns.

Folgende Niederlassungen sind für Sie regional zuständig:

Übersicht der regionalen Zuständigkeiten

Nutzen Sie hierzu bitte das nachfolgende Formular:

Ende des Expander-Inhaltes
Ich möchte der DB einen Mangel und/oder einen Schaden durch Vegetation melden

Wir führen regelmäßige Vegetationskontrollen durch, um mögliche Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben. 

Folgende Region ist für Sie zuständig:

Übersicht der regionalen Zuständigkeiten

Sollte es dennoch vorkommen, dass Ihrerseits ein Mangel/Schaden auf DB-Grund festgestellt wird, können Sie sich über folgendes Kontaktformular an uns wenden: 

  

Ende des Expander-Inhaltes


Fragen & Antworten zu Vegetation an der Bahn
1. Wie kann ich sicherstellen, dass die Vegetation auf meinem Grundstück den allgemeinen Sicherheitsstandards entspricht?

Als Grundstücksbesitzer:innen müssen Sie die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs abzuwehren. Besondere Gefahren gehen von Bäumen aus, deren Stand- und Bruchsicherheit nicht sichergestellt werden kann. Als Besitzer:innen müssen Sie eine regelmäßige Kontrolle Ihres Baumbestandes durchführen und dokumentieren. Es bietet sich an, die Inspektion jährlich abwechselnd zu verschiedenen Jahreszeiten (im belaubten und unbelaubten Zustand) durchzuführen.

Ende des Expander-Inhaltes
2. Wieso möchte die DB InfraGO AG mein Grundstück inspizieren?

Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie die DB InfraGO AG sind dazu berechtigt, die Baumbestände innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens beidseits entlang der Gleise darauf zu sichten, ob Gefahren für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs abzuwehren sind. Deshalb ist auch die DB InfraGO AG dazu befugt, die betroffenen Flächen zu betreten. Um den Grundstücksbesitzer:innen die Möglichkeit zu geben, bei der Inspektion dabei zu sein, werden die Sichtungen mindestens 14 Tage vorher angekündigt.

Weitere wichtige Punkte im Überblick:

  • Die Verantwortung für die Verkehrssicherung der Vegetation bleibt bei den Grundstücksbesitzer:innen.
  • Die Ergebnisse der Inspektionen werden dokumentiert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 
  • Die Inspektionen werden ausschließlich durch die DB InfraGO AG und die DB Fahrwegdienste GmbH durchgeführt.
  • Grundstücke mit erkennbarem Wohnzusammenhang dürfen ohne Ankündigung nur betreten werden, wenn eine dringende Gefahr für die Sicherheit des Schienenverkehrs zu besorgen steht.

Weitere Informationen können Sie unter dem Gesetzestext § 24a Abs. 2 AEG nachlesen.

Bitte beachten Sie die Gesetzte und hilfreichen Links: 

  • Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG): Verkehrssicherungspflicht (§ 24) & Befugnisse der Schienenwege betreibenden Unternehmen (§ 24 a).
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (§ 39) & Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (§ 44).
  • Strafgesetzbuch (StGB): Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c).
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schadensersatzpflicht (§ 823).
  • Kommunale Baumschutzsatzungen /-verordnungen: Übersicht unter galk.de.
Ende des Expander-Inhaltes
3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Baum gefällt oder zurückgeschnitten werden muss?

Ein maßgebliches Kriterium ist die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes. Diese ist nicht gegeben, wenn beispielsweise die Restwandstärke zu gering ist, Totholz vorliegt, ein Zwieselwuchs vorhanden oder Fäule bzw. Pilze festgestellt werden. Es kommt aber auch vor, dass gesunde Bäume gefällt werden müssen; dies ist dann der Fall, wenn betriebsrelevante Gründe vorliegen, wie zum Beispiel zu geringe Abstände zu spannungsführenden Teilen, Bewuchs von Entwässerungsgräben oder eine verdeckte Sicht auf Signale.

Ende des Expander-Inhaltes
4. Was soll ich tun, wenn ich in einem Anschreiben dazu aufgefordert werde, eine bestimmte Maßnahme an der Vegetation auf meinem Grundstück durchzuführen, aber nicht weiß, wo sich diese genau befindet?

Genauere Informationen der bemängelten Bäume oder sonstiger Vegetation entnehmen Sie bitte dem Anschreiben. Dem Anschreiben können Sie auch die Lage der bemängelten Vegetation entnehmen, um diese im Feld wieder aufzufinden (Koordinate).

Bitte verwenden Sie das obige Kontaktformular „Ich habe Fragen oder Rückmeldungen zu meinem Anliegeranschreiben“.

Ende des Expander-Inhaltes
5. Ich möchte einen Vegetations- oder Baumrückschnitt durchführen – Was muss ich beachten?

Informieren Sie sich über die Unterseite „Ich brauche Unterstützung bei der Bearbeitung der Vegetation auf meinem Grundstück“.

Ende des Expander-Inhaltes
6. Ich möchte einen Hinweis auf einen möglichen Baumsturz / Gefahr geben - Wie kann ich das tun?

Falls sich die betroffene Vegetation auf Ihrem eigenen Grundstück befindet, tragen Sie bitte umgehend dafür Sorge, die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Sollten Sie die Maßnahmen nicht selbst durchführen können, wenden Sie sich bitte an uns. Falls sich die betroffene Vegetation auf DB-Grund befindet und Sie uns nur einen Hinweis geben möchten, füllen Sie bitte das Formular „Ich möchte der DB einen Mangel und/oder einen Schaden durch Vegetation melden“ aus.

Ende des Expander-Inhaltes
7. Was passiert mit dem gefällten Holz und den Baumresten auf den Flächen der DB?

Wir versuchen, den Grünschnitt einer stofflichen oder energetischen Verwendung zuzuführen. Wenn uns dies nicht gelingt, verbleibt das Material auf unserem Grundstück. 

Bitte unterlassen Sie das Betreten der Gleisanlagen, um dort Holz zu sammeln. Das Holz befindet sich im Eigentum der DB und kann auch Teil von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sein.

Ende des Expander-Inhaltes
8. Ich habe ein Anschreiben erhalten und möchte nun die durchgeführte Maßnahme zurückmelden; was muss ich tun?

Bitte melden Sie das Anliegen unter dem Kontaktformular „Ich habe Fragen oder Rückmeldungen zu meinem Anliegeranschreiben“.

Ende des Expander-Inhaltes
9. Ich möchte Vegetationsreste beseitigt haben. Wo kann ich mich melden?

Bitte melden Sie das Anliegen unter dem Kontaktformular „Ich möchte der DB einen Mangel und/oder einen Schaden durch Vegetation melden“.

Ende des Expander-Inhaltes
10. Die über das Anschreiben genannte Vegetation befindet sich nicht auf meinem Grundstück.

Bitte melden Sie das Anliegen unter dem Kontaktformular „Ich habe Fragen oder Rückmeldungen zu meinem Anliegeranschreiben“.

Ende des Expander-Inhaltes
11. Die von der DB bemängelte Vegetation weist keinen Schaden auf.

Bitte melden Sie das Anliegen unter dem Kontaktformular „Ich habe Fragen oder Rückmeldungen zu meinem Anliegeranschreiben“.

Ende des Expander-Inhaltes
12. Ich bin Dienstleister und möchte der DB meine (Vegetations-)Leistungen anbieten. Wie gehe ich vor?

Um Vegetationsleistungen ausführen zu können, müssen Sie sich zuvor für den Bereich Vegetation präqualifizieren. Haben Sie die Präqualifizierung (PQ) einmal erfolgreich durchlaufen, werden wir Sie bei allen künftigen Anfragen der nächsten zwei Jahre im Bereich Vegetation berücksichtigen. Weitere Informationen zum PQ-System finden Sie im Lieferantenportal. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte bei smart.support@deutschebahn.com.

Ende des Expander-Inhaltes
Ende des Expander-Inhaltes

Allgemeine Warnung: Bitte bringen Sie sich selbst und Andere nicht in Lebensgefahr. Gefahren aus dem und für den Schienenverkehr müssen unbedingt vermieden werden. Insbesondere sind u. a. folgende Gefahren zu beachten:

  • Gefährdung Ihrer Person und/oder anderer durch einen zu geringen Abstand zu spannungsführenden Teilen wie beispielsweise:  
    • Speiseleitungen (110.000 Volt) 
    • Oberleitungen (15.000 Volt) 
    • und Stromschienen (750 / 1.200 Volt) 
  • Gefährdung Ihrer Person und/oder anderer durch Aufenthalt in Gleisnähe. Wenn Sie an Gleisanlagen entlang gehen oder an Gleisen stehen, halten Sie größtmöglichen Abstand zu den Fahrbereichen!
  • Nähere Informationen siehe Link: Arbeiten im Gleisbereich.