Artikel: Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027
1. Allgemein
"Die Entgeltgrundsätze und Entgelte der INB 2027, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung unterliegen, sind bisher nicht genehmigt worden. Die Fassung enthält die derzeit beantragten Entgeltgrundsätze und Entgelte des Mindestzugangspakets, die noch einer Änderung im Rahmen des verlängerten Genehmigungsverfahrens (BK10-25-0640_E) unterliegen können. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur."
"Die Änderungen in Ziffer 3.3.1 und 4.4 der INB werden am 12.12.2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt."
"Die Änderungen in den Nutzungsvorgaben für die als überlastet erklärte Schienenwege im Bereich Berlin (ÜLS Berlin) (Abschnitt 4) werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 14.12.2025 vorläufig in Kraft gesetzt"