Artikel: Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027
Nachfolgend veröffentlicht die DB InfraGO AG die INB 2027 in der Fassung vom 12.12.2025 (nachfolgend "INB 2027" genannt). Die geänderte Fassung tritt am 13.12.2026 in Kraft.
1. Allgemein
Die Entgeltgrundsätze und Entgelte der INB 2027, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung unterliegen, sind bisher nicht genehmigt worden. Die Fassung enthält die derzeit beantragten Entgeltgrundsätze und Entgelte des Mindestzugangspakets, die noch einer Änderung im Rahmen des verlängerten Genehmigungsverfahrens (BK10-25-0640_E) unterliegen können. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Die Änderungen in der Anlage 4.6.2 (TÜLS GSH Fulda-Hanau) treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 08.04.2026 vorläufig in Kraft.