Artikel: Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027
1. Allgemein
Die Entgeltgrundsätze und Entgelte der INB 2027, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung unterliegen, sind bisher nicht genehmigt worden. Die Fassung enthält die derzeit beantragten Entgeltgrundsätze und Entgelte des Mindestzugangspakets, die noch einer Änderung im Rahmen des verlängerten Genehmigungsverfahrens (BK10-25-0640_E) unterliegen können. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.
Die Änderungen in der Anlage 4.6.2 (TÜLS GSH Fulda-Hanau) treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 08.04.2026 vorläufig in Kraft.
Die Änderungen in Ziffer 4.2.2.9.2 "Verzicht auf schriftliche Annahme" treten gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 10.08.2026 vorläufig in Kraft.