Annex VII – Der neue Prozess zur Baukommunikation

Zum Inhalt springen

Artikel: Annex VII – Der neue Prozess zur Baukommunikation

Die DB InfraGO AG veröffentlicht an dieser Stelle Informationen rund um den Annex VII

Die EU-Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums wurde zum 21. November 2012 durch das Europäische Parlament und den Rat beschlossen. 

In der EU-Richtlinie 2012/34/EU ist im Anhang VII (dem sogenannten "Annex VII") die detaillierte und europaweit einheitliche Vorgehensweise zur Kommunikation von baubedingten Kapazitätseinschränkungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) geregelt. Der Anhang VII wurde 2017 ergänzt. 

Mit Annex VII gibt die EU den EIU in Europa einheitliche Vorgaben zu Fristen in der Kommunikation und Abstimmung von Baumaßnahmen vor. Zur Umsetzung aller sich aus Annex VII ergebenden Anforderungen arbeitet die DB InfraGO AG derzeit intensiv daran, ihre Prozesse, ihre IT und ihre Regelwerke entsprechend den Vorgaben weiterzuentwickeln und anzupassen.  

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Annex VII

Der Annex VII gibt europaweite, einheitliche Vorgaben zu Kategorisierung und Fristen in der Kommunikation und Abstimmung von Baumaßnahmen vor. Kommuniziert werden muss mit den Zugangsberechtigten, den wichtigsten Betreibern von Serviceeinrichtungen sowie übrige EIU (sofern betroffen). Das Grundprinzip ist die hierarchische Planung: vom Großen zum Kleinen, vom Groben um Feinen.

Baubedingte Kapazitätseinschränkungen

  • Eine oder mehrere Baumaßnahmen führen zu „baubedingten Kapazitätseinschränkung“ (BKE). 
  • Mit der BKE werden die zu erwartenden Kapazitätseffekte aus der oder den Maßnahmen beschrieben, in dessen Folge Züge ausfallen, umgeleitet oder durch andere Verkehrsträger ersetzt werden. 
  • Die BKE werden in acht Kategorien definiert – Abhängig nach der zeitlichen Ausprägung, deren kapazitiven Auswirkungen auf das vsl. Verkehrsaufkommens und ob mehr als ein Netz betroffen ist. 
  • Für eine große BKE (mindestens als 30 Tage Dauer und mehr als 50 % Betroffenheit vsl. Verkehrsaufkommens) wird auf Wunsch von Zugangsberechtigten (ZB)/Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auch eine alternative Variante untersucht.
  • Für BKE mit mehr als 30 Tagen Dauer und mehr als 50 % Betroffenheit des vsl. Verkehrsaufkommens müssen Umleitungskriterien festgelegt und eine vorläufige Zuweisung der verbleibenden Kapazität für die einzelnen Arten von Schienenverkehrsdiensten erfolgen.

Vier Konsultationsphasen

  • Annex VII gibt vier Konsultationsphasen vor, in denen die BKE kommuniziert und konsultiert werden müssen. 
  • Der Zeitpunkt der Konsultation einer BKE hängt von deren Dauer, Auswirkung auf das geschätzte Verkehrsaufkommen sowie von der Anzahl der betroffenen Netze ab. 


Ende des Expander-Inhaltes
Welche Rolle spielt die KOMBau für den Annex VII?
  • KomBau wird eine einheitliche Darstellung der Baukommunikation bieten, gleich mehrere Tools ersetzen mit Fokus auf eine anwenderfreundliche Bedienung.
  • Die Kommunikationsplattform Bau (KOMBau) wird künftig das alleinige Kommunikationsmedium für alle vier Konsultationsphasen des Annex VII sein, für Trasse, Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschlüsse. Dadurch minimiert sich die Anzahl der abweichenden Bedienkonzepte und die Anzahl erforderlicher Tools stark.
  • Mittels KOMBau wird eine durchgängige, einheitliche, digitale Baukommunikation über alle Phasen hinweg bereitgestellt – für Kunden und Partner der DB InfraGO AG. Dadurch ist eine neue Durchgängigkeit und Historisierung über alle Prozessphasen hinweg sichergestellt.
  • Ab der vollständigen Umsetzung im Fahrplan 2028 wird die KOMBau zudem eine tagesgenaue Zuglaufsicht unter Berücksichtigung von Mehrfachbetroffenheit (MFB) liefern.
  • Die Umsetzung aller Kommunikationsphasen gem. Annex VII über KOMBau ist ab dem Fahrplanjahr 2028 geplant.
  • Ein weiteres Ziel ist die Harmonisierung der Abstimmung von Trasse, Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss. Einschränkungen, welche Auswirkungen auf Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschlüsse aufweisen, werden ebenfalls entlang der vier Konsultationsphasen über die KOMBau kommuniziert.
  • Mehr über die KOMBau erfahren Sie hier.
Ende des Expander-Inhaltes
Was ändert sich für mich als Kund:in durch die Umsetzung des Annex VII?

Durch die erforderlichen Prozess-, IT- und Regelwerksanpassungen ergeben sich für Kund:innen der DB InfraGO AG u. a. folgende Änderungen:

  • Nutzung der KOMBau wird Voraussetzung, um am Kommunikations- und Konsultationsprozess teilnehmen zu können. Hinweis: Alle EVU werden gebeten, rechtzeitig sicherzustellen, dass sie Zugriff auf die KOMBau für ihre Kundennummern erhalten.
  • Integration frühzeitiger Informationen zu Einschränkungen von Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschlüssen.
  • Frühe Einbindung zu allen Planungsinhalten innerhalb der Konsultation. Die BKE werden konsultiert.
  • Die Betrachtung erfolgt nicht mehr Einzelmaßnahmen bezogen, sondern als Kapazität bezogene Gesamtbetrachtung.
  • Die Fahrplanprodukte im unterjährigen Fahrplan werden umgestellt auf das Grobplanungsergebnis (GPE), das Feinplanungsergebnis (FPE) sowie auf die Netzausgelöste Änderung (NAÄ). Auch die Bau-Fahrplananordnung wird kundenfreundlicher.


Ende des Expander-Inhaltes
Welche Vorteile bringt die Einführung von Annex VII für die Kund:innen der DB InfraGO AG?
  • Verschlankung und Verbesserung der Prozesse über alle vier Konsultationsphasen hinweg.
  • Künftig erfolgt eine laufwegbezogene Betrachtung der betroffenen Verkehre. Im Gegensatz zur heutigen punktuellen Betrachtungsweise von einzelnen Baumaßnahmen werden somit auch Mehrfachbetroffenheit (MFB) frühzeitig erkannt und betrachtet.
Ende des Expander-Inhaltes
Was genau ist eine BKE?

Die „baubedingte Kapazitätseinschränkung“ (BKE) kategorisiert den zu erwartenden Effekt einer oder mehrerer Baumaßnahmen unter Berücksichtigung:

  • der zeitlichen Dauer,
  • der Kapazitätseinschränkung auf einem verkehrlichen Korridor im Zeitraum von 24 h und
  • die Anzahl der betroffenen Netze.
Tabellenansicht der BKE
  • Wichtig: Je nach Ausprägung der BKE ergibt sich, zu welcher Konsultationsphase die BKE eingebracht, kommuniziert wird und ob eine Aufnahme in den Netzfahrplan erfolgt.


Ende des Expander-Inhaltes
Wie sehen die Konsultationsphasen im Detail aus?
Der Annex VII unterscheidet vier Konsultationsphasen

Der Annex VII unterscheidet vier Konsultationsphasen:

1. Konsultationsphase: x-24, 24 Monate vor dem Fahrplanwechsel
  • Prozessphase: Strategische Bauplanung​
    • Konsultation aller Baumaßnahmen über sieben Tagen sowie begleitender Sperrungen.
    • Abstimmung Fahrplangrobkonzept (Umleitungswege, Verteilung der Verkehrsarten).
    • Veröffentlichung eines Planungsstandes ein weiteres Jahr voraus (3,5 Jahre vor Fahrplanwechsel) zur frühzeitigen Prüfung von Varianten.
  • Koordinationszeitpunkte: x-40 bis x-24​
  • BKE-Kategorien: 8, 7 und 6​
  • Objekt der Stellungnahme: BKE​
  • Ablösung: Planungsparameter Tool (PlaTo)
  • ​Entwicklungsstand in der KOMBau: Live seit August 2023​
  • Betroffenheit Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss: Integration und Stellungnahmen ab August 2024 geplant, harmonisierte Darstellung Trasse, Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss.
Ende des Expander-Inhaltes
2. Konsultationsphase: x-24 Monate bis x-12 Monate
  • Prozessphase: Mehrjahresplanung​
    • Ausdetaillierung der Ergebnisse der ersten Konsultationsphase für die Baumaßnahmen, die im Netzfahrplan abgebildet sind.
    • Bei Änderungen der kapazitiven Auswirkung: Zustimmung EVU/ZB/EIU erforderlich.
    • Parallelität mit Vorbereitung Netzfahrplan (Fahrlagenberatung). 
  • ​Koordinationszeitpunkte: x-24 bis x-12​ 
  • ​BKE-Kategorien: 8, 7, 6 und 4​
  • Baubedingte Anlageneinschränkung (BAE)-Kategorie: BAE A
  • ​Objekt der Stellungnahme: BKE und BAE
  • ​Zusätzliche Informationen: Zugspezifische Informationen​
  • Ablösung: PlaTo
  • Entwicklungsstand in der KOMBau:​ Testbetrieb seit Juni 2024, Stellungnahmeprozess ab x-13,5 geplant
  • Betroffenheit Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss: Abbildung in PlaTo seit 2023 in Form von Steckbriefen, Stellungnahmen möglich, in KOMBau ab voraussichtlich Juni 2025, harmonisierte Darstellung Trasse, Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss.
Ende des Expander-Inhaltes
3. Konsultationsphase: x-12 Monate bis x-4 Monate
  • Prozessphase: Mehrjahresplanung​
    • Bearbeitung aller Baumaßnahmen bis sieben Tage Dauer, die nicht im Netzfahrplan abgebildet sind.
    • Bearbeitung parallel zur Erstellung Netzfahrplan.
    • Weiterhin Teil 1 (1. Quartal) und Teil 2 (2. bis 4. Quartal) prozessual erforderlich.
  • Koordinationszeitraum: x-18 bis x-4​
  • Konsultationszeitpunkt: bis x-7,5 für das 1. Quartal, x-4 für das 2. bis 4. Quartal
  • ​BKE-Kategorien: 5, 3 und 2
  • BAE-Kategorien: BAE B (kleiner 7 Tage)​
  • Objekt der SN: BKE mit BBR und BAE mit bVE
  • Ablösung: KiGbau (Kundeninformation Großbaumaßnahmen)​
  • Entwicklungsstand in der KOMBau: Einführung im 1. Quartal des Kalenderjahres 2025 geplant
  • Betroffenheit Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschluss: In KOMBau voraussichtlich im Fahrplanjahr 2026, harmonisierte Darstellung Trasse, Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss.
Ende des Expander-Inhaltes
4. Konsultationsphase: unterjährig (fortlaufend ab x-4 bis Verkehrstag)
  • Prozessphase: Unterjährige Planung​
    • Ausdetaillierung aller Baumaßnahmen, die keine Berücksichtigung im Netzfahrplan finden.
    • Start-Ziel-Konstruktion der Trassen mit Beachtung aller Baustellen auf Gesamtlaufweg.
    • Im Zielprozess Erhöhung der Trassenkonsistenzen mittels neuer Fahrplanprodukte.
  • Koordinationszeitpunkt: Kontinuierlich zu z-8
  • BKE-Kategorien: 1​
  • Objekt der SN:​ Grobplanungsergebnis einer baubetroffenen Trasse​
  • Ablösung: Zusammenstellung vertrieblicher Folgen (ZvF), Übergangsblatt (ÜB)
  • Entwicklungsstand in der KOMBau: Einführung im Q2 des Kalenderjahres 2026 geplant
  • Betroffenheit Serviceeinrichtungen und Infrastrukturanschluss:
    In KOMBau voraussichtlich im Fahrplanjahr 2027, harmonisierte Darstellung Trasse, Serviceeinrichtung und Infrastrukturanschluss.
Ende des Expander-Inhaltes
Ende des Expander-Inhaltes
Richtline 402.0305 – Terminkalender für 2024
Bereitstellung von Informationen vor den internationalen Erörterungsgesprächen im Rahmen von Annex VII (Richtlinie 2012/34/EU)

Die DB InfraGO AG erörtert zusammen mit ihren Partner-EIU, Zugangsberechtigen und SE-Betreibern baubedingte Kapazitätseinschränkungen mit internationaler Auswirkung.

Die DB InfraGO AG stellt Ihnen im Vorfeld der internationalen Erörterungsgespräche die Informationen zu ihren relevanten baubedingten Kapazitätsbeschränkungen zur Verfügung. Die Informationen können spätestens je 5 Werktage vor dem jeweiligen Erörterungstermin des Grenzraumes untenstehend in der jeweiligen Jahresscheibe abgerufen werden.

Downloads 2023
Downloads 2024