Artikel: Überlastete Schienenwege
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der ergänzend zu Ziffer 4.6.2 der INB für überlastet erklärten Schienenwege.
Entsprechend der Verwaltungsrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamts und der Bundesnetzagentur vom 14.11.2016 zur Konkretisierung der Begriffsdefinition des § 1 ERegG und zur Anwendung der §§ 55, 58 - 59 ERegG hat die DB InfraGO AG seit Dezember 2022 mehrere Schienenwegabschnitte im Zuge der anstehenden Generalsanierungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 für temporär überlastet (TÜLS) erklärt.
Im November und Dezember 2024 hat die DB InfraGO AG weitere Schienenwegabschnitte im Zuge der Generalsanierungen im Jahr 2027 für temporär überlastet erklärt.
Für diese Streckenabschnitte wird die DB InfraGO AG eine Kapazitätsanalyse gemäß § 58 ERegG durchführen und einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG erarbeiten.
In der rechten Spalte ist eine Übersicht aller überlasteten Schienenwege der DB InfraGO AG enthalten.