Artikel: Überlastete Schienenwege
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der ergänzend zu Ziffer 4.6.2 der NBN/INB für überlastet erklärten Schienenwege.
Entsprechend der Verwaltungsrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamts und der Bundesnetzagentur vom 14.11.2016 zur Konkretisierung der Begriffsdefinition des § 1 ERegG und zur Anwendung der §§ 55, 58 - 59 ERegG hat die DB InfraGO AG im Dezember 2023 mehrere Schienenwegabschnitte im Zuge der anstehenden Generalsanierungen in den Jahren 2025 und 2026 für temporär überlastet (TÜLS) erklärt.
Im Juni 2024 hat die DB InfraGO AG weitere Schienenwegabschnitte im Zuge von Sperrungen in den Jahren 2026 und 2027 für temporär überlastet erklärt.
Für diese Streckenabschnitt wird die DB InfraGO AG eine Kapazitätsanalyse gemäß § 58 ERegG durchführen und einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG erarbeiten.
Für den mehrmonatigen Zeitraum der Sperrung der Riedbahn (Frankfurt – Biblis – Mannheim) im Zuge der Generalsanierung (ab vsl. 15.07.2024) hat die DB InfraGO AG darüber hinaus Abschnitte für temporär überlastet erklärt.
In der rechten Spalte ist eine Übersicht aller überlasteten Schienenwege der DB InfraGO AG enthalten.