Artikel: Nationale Technische Regeln
Zugangsberechtigte (ZB), die ein Fahrzeug mit einer ETCS-Ausrüstung einsetzen wollen bzw. einsetzen, haben sich unter Berücksichtigung des Einsatzbereiches über den Inhalt der NTR-Liste zu informieren, diese Inhalte auf Relevanz zu prüfen und bedarfsbezogen umzusetzen.
Hinweis 1:
Neuaufnahme der NTR 22 „Bewertung von zwei Paketen 66 mit gleicher NID_TSR und vorgegebener Gültigkeitsrichtung „nominal“ und “reverse“ aus derselben Balisengruppe, bestehend aus einer Balise“ zum 25.08.2026
- Aufgrund der Fehlinterpretation einzelner ETCS-OBU, welche die fahrtrichtungsbezogenen Balisentelegramme mit gleicher NID_TSR, jedoch unterschieden nach Q_DIR=0 -nominal- und Q_DIR=1 -reverse-, als Q_DIR=2 -gültig für beide Fahrtrichtungen- für sich als relevant interpretierten, kam es zu folgenden Ereignissen:o TRIP bei der Transition von Level NTC/PZB zu ETCS undo Unautorisiertes Löschen einer zuvor übertragenen TSR von 20 km/h statt 40 km/h in der ETCS-Betriebsart „SR“
- Beide Ereignisse (TRIP und das Löschen der TSR) wurden seitens EBA als sicherheitskritische Ereignisse eingestuft, sodass die NTR 22 gemäß Artikel 13 Abs. 2 f) der EU-Ril 2016/797 als vorläufige dringliche Präventionsmaßnahme nach einem sicherheitskritischen Ereignis vom EBA per Fachmitteilung am 25.08.2026 veröffentlicht wurde. Die Notifizierung ggü. der ERA erfolgte bereits zuvor am 14.08.2026.
- Das EBA weist ausdrücklich darauf hin, dass die NTR 22 entbehrlich werden kann, wenn die ERA durch eine „Technical Opinion“ oder „Clarification Note“ die richtige Interpretation des Subset 26 geregelt hat.
Anhand der im Blueprint der NTR 22 als „gilt unmittelbar“ ausgewiesenen Übergangsregelung für alle Phasen, sind die Hersteller, EVU und Halter von ETCS-Fahrzeugen aufgerufen, unverzüglich zu prüfen, ob der Regelungsinhalt dieser NTR im erforderlichen Umfang umgesetzt werden muss.Die vom Lenkungskreis Fahrzeuge am 02.09.2025 aktualisierte „Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zu den Anforderungen an fahrzeugseitige ZZS-Komponenten und deren sichere Integration“ in der Ausgabe 9.0 bleibt davon zunächst unberührt, jedoch ist ab sofort die NTR-Liste Stand 25.08.2026 anzuwenden. Die Fassung der Bekanntgabe 09, Ausgabe 9.0 ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Verzeichnis Themen/Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik/ZZS abrufbar.
Hinweis 2:
Die NTR für ETCS fordern für Strecken mit Baseline 2 die Bremskurvenfunktionalitäten gemäß CR595. Für Fahrzeuge, deren EVC nicht den CR595 implementiert haben, steht eine Alternativlösung zur Verfügung. Damit können – erfolgreiches Bestehen des alternativen Nachweises vorausgesetzt – mit Baseline 2 ausgerüsteten Strecken trotz fehlendem CR595 befahren werden.