Die DB InfraGO AG passt mit Wirkung zum 14.12.2025 die Liste der Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG an. Hier finden Sie die gültige Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG (Stand: 15.12.2024).
Die Entgeltgrundsätze zur Berechnung der Nutzungsentgelte für Serviceeinrichtungen können den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO AG, Ziffer 7.3.1.4 entnommen werden.
Die Nutzungsentgelte für Serviceeinrichtungen werden mit Wirkung zum 14.12.2025 um durchschnittlich 10,0% erhöht. Bei der Entgeltänderung berücksichtigt die DB InfraGO AG die allgemeine Kostenentwicklung, ebenso wie die Entwicklung der Verkehrsmärkte.
Neben der Entgelthöhe werden folgende strukturelle Änderungen eingeführt:
- Abschaffung des Mindestentgelts
- Abschaffung des 10%-Rabatts bei ganzjährigen Anmeldungen
- Anpassung bei der Berechnung von unberechtigten Nutzungen
Liste der Entgelte zum Download |
serviceeinrichtungen_listen_entgelte_aps_2026
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