Artikel: Digitaler Befehl in der bundesweit freiwilligen Nutzung
Bereits seit April 2025 kommt der Digitale Befehl erfolgreich im Anwendungsbereich der Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm zum Einsatz. Die positiven Erfahrungen in diesem Pilotbereich bestätigen den Mehrwert der digitalen Lösung. Mit dem Fahrplanwechsel 2026/2027 soll der Digitale Befehl in den Regelprozess überführt werden. Hierdurch wird im Bahnbetrieb sowohl eine Zeitersparnis als auch eine Arbeitserleichterung für die beiden Beteiligten im Arbeitsprozess ermöglicht.
Vorteile des Digitalen Befehls:
- Zeitersparnis:
- Durch Wegfall von Diktieren und Wiederholen des Befehls
- Vorbereitung/Übermittlung von Befehlen auch während der Zugfahrt
- Zügige Befehlsübermittlung durch den Fahrdienstleiter mittels Verwendung digitaler Befehlsvorlagen – besonders relevant bei betrieblichen Großstörungen
- Arbeitserleichterung für den Triebfahrzeugführer:
- Nur notwendige Befehlsinformationen werden übermittelt und angezeigt
- Digitale Exportmöglichkeit zur Aufbewahrung der digitalen Befehle
- Papierlose Kommunikation
Prozess der Digitalen Befehlsübermittlung:
Anders als im schriftlichen Verfahren wird beim Digitalen Befehl der Befehl nicht auf einem Papiervordruck, sondern digital als „Befehlsnachricht“ durch den Fahrdienstleiter erstellt. Die Befehlsnachricht wird nach der Erstellung durch den Fahrdienstleiter in einer Cloud abgelegt. Parallel dazu wird automatisch eine SMS mit einem entsprechenden Zugriffscode an das GSM-R Endgerät des aktiven Führerstandes des Zuges übermittelt. Der Triebfahrzeugführer hat nun die Möglichkeit, mit dem Internetbrowser auf seinem Endgerät (z. B. Tablet oder Smartphone) die Befehlsnachricht mit Hilfe des zuvor empfangenen Zugriffscodes von der Cloud abzurufen. Einsicht in die Befehlsnachricht erhält der Triebfahrzeugführer erst nach einem digitalen Standortabgleich bei Stillstand des Zuges.
Zur Steigerung der Effektivität bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Anwendungsbereich und zur Vereinheitlichung der Arbeitsweise der Fahrdienstleiter wird der Regelbetrieb – und damit die primäre Nutzung des Digitalen Befehls – in die Infrastrukturnutzungsbedingungen (IBN) sowie die Richtlinie 408 zum Fahrplan 2027 aufgenommen.