Artikel: Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion
Hebel zur Sicherung der Betriebsqualität
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Einführung
mit dem Netzfahrplan 2026 -
Erster Schritt
Fünf Schienenwege -
Ziel
Ganzes Netz -
Zuverlässigkeit
für den Markt
Die Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion ist ein wichtiger Hebel, um die Verspätungsübertragung zu dämpfen und damit einen zuverlässigeren Betrieb zu gewährleisten.
Die netzweite, d. h. auf der gesamthaften Infrastruktur der DB InfraGO AG, Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit erfolgt in Etappen (Migrationsstufen). Die für eine Migrationsstufe vorgesehenen Strecken(abschnitte) und zu erwartende Auswirkungen auf Verkehrsmengen werden jährlich in einer Marktkonsultation konsultiert. Wir verweisen auf die Richtlinie 402.0203 und die dazugehörige Anlage 402.0302A02.
Die DB InfraGO AG stellt das Regelungskonzept und die beabsichtigten Strecken(abschnitte) in Form einer Karte für die nächste Stufe der Einführung der „Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion“ für das Fahrplanjahr 2027 am 12.06.2025 in einer Online-Marktkonsultation vor. Die Unterlagen werden dem Markt am 06.06.2025 im Voraus zur Verfügung gestellt.
Die Übersicht der Schienenwege sowie Neu- und Ausbaustrecken, auf denen die Verbindlichkeit der Pufferzeit im Migrationsschritt zum Fahrplan 2027 beabsichtigt ist, findet sich auf der rechten Seite unter Downloads (ab 06.06.2025) mit der Bezeichnung „Geltungsbereich Pufferzeit (Karte für 2027)“.
Ebenfalls unter Downloads ist die Karte mit dem Geltungsbereich für das Fahrplanjahr 2026 eingestellt.
Fragen und Kommentare können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: verbindliche.pufferzeit@deutschebahn.com