Artikel: Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion
Hebel zur Sicherung der Betriebsqualität
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Einführung
mit dem Netzfahrplan 2026 -
Erster Schritt
Fünf Schienenwege -
Ziel
Ganzes Netz -
Zuverlässigkeit
für den Markt
Die beabsichtigte Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion ist ein wichtiger Hebel, um die Verspätungsübertragung zu dämpfen und damit einen zuverlässigeren Betrieb zu gewährleisten.
Die Einführung erfolgt im ersten Schritt auf 5 Schienenwegen und 3 Stadtschnellbahnen zum Fahrplan 2026. Die aktuell gültigen Informationen finden Sie in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (unter anderem Ril 402.0203 und Ril 402.0203A02).
Bis zum Fahrplanjahr 2031 ist die Einführung auf der gesamthaften Infrastruktur der DB InfraGO AG über weitere Migrationsschritte geplant. Die Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion im weiteren Hochlauf wird jährlich in einer Marktkonsultation konsultiert werden.
Die DB InfraGO AG stellte das Regelungskonzept zur „Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion“ am 03.06.2024 in einer Online-Marktkonsultation vor.
Die Übersicht der Schienenwege sowie Neu- und Ausbaustrecken, auf denen die Verbindlichkeit der Pufferzeit im ersten Migrationsschritt beabsichtigt ist, ist auf der rechten Seite unter Downloads abrufbar, unter „Geltungsbereich Pufferzeit (Karte für 2026)“.
Fragen und Kommentare können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: verbindliche.pufferzeit@deutschebahn.com