Artikel: Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion
- Jährliche Erweiterung ab Netzfahrplan 2026
- Migration: Bis 2031 im ganzen Netz
- Ziel 2028: Ausweitung im Netz
- Zuverlässigkeit für den Markt
Die DB InfraGO AG hat zum Fahrplanjahr 2026 erstmals das Instrument der verbindlichen Pufferzeit eingeführt. Die Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion ist ein wichtiger Hebel, um die Verspätungsübertragung zu dämpfen und damit einen zuverlässigeren Betrieb zu gewährleisten.
Die netzweite Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit, d. h. auf der gesamthaften Infrastruktur der DB InfraGO AG, erfolgt in Etappen (Migrationsstufen). Die für eine Migrationsstufe vorgesehenen Strecken(abschnitte) und zu erwartenden Auswirkungen auf Verkehrsmengen werden jährlich in einer Marktkonsultation konsultiert. Wir verweisen auf die Richtlinie 402.0203 und die dazugehörige Anlage 402.0203A02.
Die DB InfraGO AG stellt das Regelungskonzept und die beabsichtigten Strecken(abschnitte) in Form einer Karte für die nächste Stufe der Einführung der „Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion“ für das Fahrplanjahr 2028 am 8. Juni 2026 in einer Online-Marktkonsultation vor. Die Unterlagen hierfür werden dem Markt eine Woche im Voraus zur Verfügung gestellt (am 2. Juni 2026).
Die Übersicht der Schienenwege sowie Neu- und Ausbaustrecken, auf denen die verbindliche Pufferzeit im Migrationsschritt zum Fahrplan 2028 beabsichtigt ist, findet sich (ab 2. Juni 2026) auf der rechten Seite unter Downloads mit der Bezeichnung „Geltungsbereich Pufferzeit (Karte für 2028)“.
Ebenfalls unter Downloads wird die Karte mit dem Geltungsbereich für die Fahrplanjahre 2026 und 2027 eingestellt.
Fragen und Kommentare können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: verbindliche.pufferzeit@deutschebahn.com