Artikel: Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion
Hebel zur Sicherung der Betriebsqualität
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Geplante Einführung
mit dem Netzfahrplan 2026 -
Erster Schritt
Umsetzung für 17 Überlastete Schienenwege -
Ziel
Ganzes Netz -
Zuverlässigkeit
für den Markt
Die beabsichtigte Einführung der Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion ist ein wichtiger Hebel, um die Verspätungsübertragung zu dämpfen und damit einen zuverlässigeren Betrieb zu gewährleisten.
Die Einführung erfolgt im ersten Schritt auf 17 überlasteten Schienenwegen zum Fahrplanjahr 2026. Bis zum Fahrplanjahr 2031 ist die Einführung auf der gesamthaften Infrastruktur der DB InfraGO AG über weitere Migrationsschritte geplant.
Die DB InfraGO AG stellt das Regelungskonzept zur „Verbindlichkeit der Pufferzeit in der Fahrplankonstruktion“ am 03.06.2024 in einer Online-Marktkonsultation vor.
Die Übersicht der überlasteten Schienenwege sowie Neu- und Ausbaustrecken, auf denen die Verbindlichkeit der Pufferzeit im ersten Migrationsschritt beabsichtigt ist, ist auf der rechten Seite unter Downloads abrufbar.
Die DB InfraGO AG stellt ab dem 28.05.2024 das Regelungskonzept im Downloadbereich zur Verfügung und räumt im Anschluss an die Marktkonsultation die Möglichkeit für Rückmeldungen und Stellungnahmen zwischen dem 03.06.2024 und 18.06.2024 ein.
Die Stellungnahmen können nach der Marktkonsultation an folgende Email-Adresse gesendet werden: verbindliche.pufferzeit@deutschebahn.com