Veröffentlichung der Ausnahme 239 zu den Richtlinien 408 „Fahrdienstvorschrift“ sowie der Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 „Triebfahrzeuge führen – Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

24. November 2022, 14:16 Uhr

Artikel: Veröffentlichung der Ausnahme 239 zu den Richtlinien 408 „Fahrdienstvorschrift“ sowie der Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 „Triebfahrzeuge führen – Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“

Die Ausnahme 239 zur Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“ und die Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 „Triebfahrzeuge führen – Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“ enthalten aktualisierte und neue Regeln für Mehrkrafttriebfahrzeuge und gelten ab 11.12.2022.

Die Ausnahme 239 zu den Richtlinien 408 „Fahrdienstvorschrift“ enthält aktualisierte und neue Regeln für Mehrkrafttriebfahrzeuge für Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter. Die Ausnahme 101 zur Richtlinie 492.1005 „Triebfahrzeuge führen – Führen von elektrisch arbeitenden Eisenbahnfahrzeugen“ enthält u. a. Regeln, die sich mit dem Verkehren von Mehrkrafttriebfahrzeugen für Eisenbahnverkehrsunternehmen ergeben.

Die Ausnahmen zu den Richtlinien sind unter „Ausnahmegenehmigungen“ veröffentlicht und über nebenstehenden Link abrufbar.