Informationen für die angekündigten befristeten Streiks ab dem 23.01.2024, 18:00 Uhr

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22. Januar 2024, 08:30 Uhr

Artikel: Informationen für die angekündigten befristeten Streiks ab dem 23.01.2024, 18:00 Uhr

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Vorgehen der DB InfraGO AG während den angekündigten befristeten Streiks der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL).

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat die GDL ab Dienstag, 23.01.2024, 18:00 Uhr bis Montag, 29.01.2024, 18:00 Uhr zu bundesweiten befristeten Streiks aufgerufen. Aus diesem Anlass möchten wir über das Vorgehen der DB InfraGO AG informieren. 

Bezüglich der Entgeltregelungen bzw. der Abrechnung der Trassenkosten, Stornierungsentgelte und weiterer Entgeltkomponenten gilt analog dem Streik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft aus dem Frühjahr 2023 folgender Grundsatz: Ein Streik ist keine höhere Gewalt. Entsprechend gelten die aktuellen Regelungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN). 

Bezüglich der Streiksituation und der daraus resultierenden Regelungen zur Abrechnung sind drei Szenarien absehbar: 

1. Die DB InfraGO AG wird bestreikt: 

  • Die DB InfraGO AG geht aktuell davon aus, dass nur einzelne Mitarbeiter:innen streiken. Entsprechend beabsichtigt sie derzeit nicht, den Betrieb präventiv bundesweit einzustellen.
  • Bei Einschränkungen ist es unser Ziel, Verkehre umzuleiten. Sollte in Einzelfällen keine Umleitung möglich sein und es dadurch zu Trassenausfällen kommen, werden hierfür analog einer Streckensperrung keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben.
  • Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen (ENV-SE) werden nicht bepreist bzw. erhalten Gutschriften, wenn sie aufgrund der Bestreikung von DB InfraGO AG nicht genutzt werden können.
  • Für sonstige Stornierungen, 20-Stunden-Züge, das Anreizsystem und die Entgeltminderung gilt der Standardprozess.

2. Ein EVU wird bestreikt: 

  • Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Entgeltgrundsätzen, welche in den NBN hinterlegt sind.  
  • Trassen, die storniert werden, werden mit dem entsprechenden Stornierungsentgelt abgerechnet.  
  • Trassen, die nicht storniert werden, werden mit dem regulären Trassenentgelt abgerechnet. Das Entgelt für Nicht-Stornierung > 20 Stunden nach Abfahrt entfällt. 
  • Stornierungen sind ausschließlich über TPN vorzunehmen (Empfehlung: sukzessive Auslegung via TPN Typ 17 je nach Entwicklung des Streiks).  

3. Ein EVU ist im operativen Betriebsablauf unmittelbar von den Auswirkungen des Streiks bei einem anderen EVU betroffen: 

  • Insofern Trassen oder Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen (ENV-SE) eines EVU aufgrund einer Behinderung durch ein anderes streikendes EVU operativ nicht nutzbar sind, werden diese durch die DB InfraGO AG nicht abgerechnet.
  • Bitte diese Zugfahrten bzw. Abstellungen in Serviceeinrichtungen formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / anderes EVU versagte Nutzung" an abrechnung.trasse@deutschebahn.com melden, damit Trasse, Storno bzw. Abstellung in der Serviceeinrichtung kostenfrei gestellt werden können. 

Die Abrechnung eines Streiktags erfordert einigen manuellen Aufwand. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Entgelte für Trassen, Stornierungen bzw. Serviceeinrichtungen korrekt in der Faktura des laufenden Monats abzubilden, erfolgt so bald wie möglich in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine Korrektur. Bei Fragen wenden Sie sich gerne formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer mit Hinweis "Streik“ an abrechnung.trasse@deutschebahn.com.