Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Die Zugangsberechtigten ordnen sich im Rahmen ihrer Trassenanmeldung selbst diesen Segmenten zu.
„Z-Flex“
In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der DB InfraGO AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Fahrplankonstruktion von +/- 120 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden bestellten Haltezeitpunkt gewährt, d.h. insgesamt einen Konstruktionsspielraum von 240 Minuten. Dafür erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts.
„R-Flex“
In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der DB InfraGO AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahrplankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt. Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind ausschließlich Start- und Zielpunkt.
Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassenkonstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:
* die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden;
* für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt angegeben.
Für die Gewährung der räumlichen Flexibilität erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts.
Eine Trasse kann immer nur entweder dem Subsegment Z-Flex oder R-Flex zugeordnet werden. Eine Kombination ist nicht möglich.
Ende des Expander-Inhaltes