Aerodynamik

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Artikel: Aerodynamik

Berücksichtigung aerodynamischer Aspekte bei der Planung und Durchführung von Probefahrten.

Die Durchführung von Probefahrten erfordert eine Bewertung der aerodynamischen Sachverhalte. Diese aerodynamische Bewertung kann auf Grundlage einer Herstellererklärung des Fahrzeugherstellers erstellt werden und umfasst mindestens folgende Themen: 

  • Seitenwind 
  • Druckimpuls der Zugspitze 
  • Auswirkungen der Wirbelzone 
  • Druckdichtigkeit 
  • Mikrodruckwellen 

Auf die erneute Bewertung der Aerodynamik kann verzichtet werden, wenn Probefahrten mit Fahrzeugen durchgeführt werden sollen, deren aerodynamische Kenndaten unverändert bleiben und dabei die Fahrzeug- und Streckenhöchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden sollen (z.B. Probefahrten mit neuen Softwareversionen eines ursprünglich zugelassenen Fahrzeuges). Sofern Einschränkungen aus der Fahrzeugzulassung/-genehmigung bekannt sind, sind diese zu beachten. 

Darüber hinaus ist unter den im betrieblich-technischen Regelwerk der NBN – insbesondere der Richtlinie 408.3431 – genannten Randbedingungen die Erstellung einer aerodynamischen Stellungnahme erforderlich. Die Inhalte sowie Bewertungsverfahren sind im „Leitfaden für die Berücksichtigung aerodynamischer Aspekte bei der Planung und Durchführung von Probefahrten“ dargestellt. Der Leitfaden ist auf dem Internetauftritt des EBA veröffentlicht. (Hinweis: Bis zur Veröffentlichung auf der EBA-Webseite finden Sie den Leitfaden hier zum Download.) 

In den Antragsdokumenten für die Durchführung eines Abstimmungsverfahrens für Probefahrten ist durch den Antragsteller darzulegen, ob sich im Rahmen der aerodynamischen Bewertung bzw. aerodynamischen Stellungnahme abstimmungsrelevante Sachverhalte ergeben haben. Diese sind zu beschreiben. Ergeben sich für den Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt abstimmungsrelevante Sachverhalte, so obliegt es dem Antragsteller, auch diese Sachverhalte mit der DB InfraGO AG abzustimmen. 

Für die Durchführung der Probefahrten erforderliche betriebliche Randbedingungen sind mit der Trassenanmeldung mitzuteilen.