Betreiber von externen Serviceeinrichtungen

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Artikel: Betreiber von externen Serviceeinrichtungen

§19 Abs. 3 ERegG Information über Nutzungsbedingungen von Betreibern einer externen Serviceeinrichtung.

Die hier veröffentlichte Übersicht enthält eine Zusammenstellung von Informationen über Nutzungsbedingungen von Betreibern von Serviceeinrichtungen, welche der DB InfraGO AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen.

Gem. § 19 Abs. 3 ERegG haben Serviceeinrichtungen, sofern sie an das Netz der DB InfraGO AG angeschlossen sind, diese Informationen der DB InfraGO AG zur Verfügung zu stellen.
Gerne nehmen wir Informationen und Links zu den Nutzungsbestimmungen Ihrer Serviceeinrichtung in unsere Übersicht mit auf.

Um uns diese per E-Mail zuzusenden, senden Sie bitte eine Mail an serviceeinrichtungen.externe@deutschebahn.com.








Letzte Aktualisierung am : 01.01.2024

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