TPS 2025

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Artikel: TPS 2025

Hier finden Sie alle Informationen zum Trassenpreissystem 2025 inklusive der gültigen Liste der Entgelte 2025 sowie der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025.

Aufgrund der Verschmelzung von DB Netz AG und DB Station&Service AG sind ab dem Trassenpreissystem (TPS) 2025 die Kosten der Bahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen zu integrieren. In gleicher Höhe werden die Kosten im Stationspreissystem abgesenkt.

Um die inflationsbedingt gestiegenen Personal- und Instandhaltungskosten zu finanzieren, ist für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 eine durchschnittliche Entgelterhöhung in Höhe von rd. +6 % unvermeidbar.

Wegen der gesetzlichen Regelung und Entscheidungen der BNetzA werden die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit nur +0,6 % ggü. dem Vorjahr erhöht. Diese Deckelung der SPNV-Entgelte führt zu einer Entgeltsteigerung im Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), die aus Sicht der DB InfraGO AG beide Marktsegmente überproportional belastet.

Die Liste der Entgelte des TPS 2025 finden Sie im Downloadbereich. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Neuerungen ggü. dem TPS 2024.

Hinweis
Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnutzungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen sind für den Zeitraum vom 15.12.2024 bis 13.12.2025 gültig. Es gelten ausschließlich die „Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025“ in Verbindung mit der „Liste der Entgelte“ (Anlage 5.3 der INB 2025).
  

Einführung des neuen Anreizsystems (ARS) im Schienengüterverkehr (SGV)

Das weiterentwickelte ARS im SGV, welches im Rahmen einer branchenübergreifenden Workshopreihe im Zeitraum von März bis Oktober 2023 neu gestaltet wurde, wurde durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Das neue System legt den Schwerpunkt auf eine pünktliche Abfahrt und eine fahrplantreue Durchführung des Verkehrs. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Anreizsystem, die Sie über den nebenstehenden Link erreichen.

Ende des Expander-Inhaltes
Abstellen auf Schienenwegen

Für Abstellungen auf Schienenwegen über 60 Minuten auf Basis eines entsprechenden Kundenwunsches erhebt die DB InfraGO AG bzw. die DB RegioNetz Infrastruktur GmbH gemäß Ziffer 5.4.1. INB ein Entgelt.

Dieses Entgelt entspricht dem Entgelt von Produktkategorie Abstellung I. Die entsprechende Entgelthöhe ergibt sich aus der für die jeweilige Netzfahrplanperiode geltende Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1. INB).

Ende des Expander-Inhaltes
Kapazitätsbereitstellungsentgelt

Mit der Ziffer 5.6.8 INB wird erstmalig ein sogenanntes Kapazitätsbereitstellungsentgelt eingeführt. Ziel der neuen Regelung ist es, ein umsichtigeres Bestellverhalten anzureizen. Insbesondere sollen Reserve- oder Doppelbestellungen reduziert und Trassenwünsche, deren Nutzung lange vorab nicht sicher ist, im Gelegenheitsverkehr platziert werden.

Ende des Expander-Inhaltes
Erhöhtes Stornierungsentgelt nach Streitbeilegungs- und Höchstpreisverfahren

Für alle Stornierungen von Trassen, welche durch das Streitbeilegungs- oder Höchstpreisverfahren gem. Ziffer 4.2.1.8 und 4.2.1.11 zugewiesen wurden und welche zwischen Ablauf der Angebotsannahmefrist zum endgültigen Netzfahrplanentwurf der ersten Phase der Netzfahrplanerstellung bis zum 30.11. desselben Jahres storniert werden, beträgt das Stornierungsentgelt 2.532 € im SPFV, 2.284 € im SPNV und 2.174 € im SGV.

Ziel der neuen Regelung ist es, Anreize für einen umsichtigen Umgang mit hochnachgefragten Kapazitätsrechten zu setzen.

Ende des Expander-Inhaltes