Artikel: Probefahrt vorbereiten
Informationen und Vorlagen zur Antragstellung.
Sie wollen eine Probefahrt im Bereich der Schienenwege der DB InfraGO AG durchführen und wir wollen Sie dabei unterstützen. Deshalb beschreiben wir Ihnen im Folgenden das Was und Wie zur Antragstellung.
Zunächst dazu, was eine Probefahrt ausmacht. Hierzu führt die Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – kurz: EIGV im Pkt. 14 des § 2 Abs. „Begriffsbestimmungen“ aus, dass „Probefahrten“ Fahrten zur
- praktischen Erprobung noch nicht genehmigter technischer oder betrieblicher Parameter struktureller Teilsysteme oder
- Fahrten zur Erprobung der sicheren Integration der strukturellen Teilsysteme untereinander sind;
für die außerdem gilt:
- die Erprobung ist nur vorübergehend und
- schließt einen bestimmungsgemäßen Betrieb, insbesondere die Beförderung von Personen und Gütern, aus;
Trifft dies zu und soll die Probefahrt in unserem Netz stattfinden, dann sind die Bestimmungen des § 16 Abs. 2 EIGV zu beachten. Das heißt, dass das durchführende EVU oder der durchführende Fahrzeughalter eine Abstimmung mit uns, der DB InfraGO AG, beantragen kann.
Das Antragsschreiben ist formlos. Sie stellen einen
„Antrag auf Durchführung eines Abstimmungsverfahrens zur Vorbereitung einer Probefahrt“
indem Sie uns vorstellen
- mit welchem Fahrzeug bzw. welchen Fahrzeugen Sie die Probefahrt durchführen wollen,
- was der Anlass für die Durchführung der Probefahrt ist,
- welches Ziel Sie erreichen möchten,
- mit welchen Vorkehrungen Sie den sicheren, störungs- und fehlerfreien Betriebsablauf für sich selbst, für die DB InfraGO AG und für Dritte gewährleisten wollen und
- welche Besonderheiten und regelabweichenden Eigenschaften zu berücksichtigen sind.
Dem kurzgefassten Antrag ist die vollständig ausgefüllte Erprobungsdokumentation „ErproDok“, das Erprobungsstreckenverzeichnis „ErproStrecken" und das Nachweiskonzept „ErproKonzept“ beizufügen. Dort sind alle Details zu behandeln.
Bei Verwendung der bereitgestellten Vorlagen ist weitgehend sichergestellt, dass die erforderlichen Antragsangaben vollständig sind. Bedarfsweise werden wir weitere Unterlagen nachfordern.
Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie Ihre Erprobungsstrecken planen, die Hinweise der wöchentlichen Kund:inneninformationen zu beachten. In diesen Infos wird z.B. über kurzfristig eingeschränkte Trassenverfügbarkeit berichtet. Diese E-Mail wird Ihnen regelmäßig, an jedem Donnerstag der Woche, kostenfrei zugesandt. Für die Aufnahme in den Verteiler nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link.
Außerdem bitten wir um Beachtung der Nutzungsvorgaben der für überlastet erklärte Strecken unter den Nutzungsbedingungen Netz (NBN).
Die Durchführung des Verfahrens ist kostenpflichtig. Die Zahlungsverpflichtung entsteht mit Antragstellung. Wird ein Antrag vor Abschluss des Verfahrens zurück gezogen, muss der DB InfraGO AG lediglich der für ein Kategorie-1-Verfahren fällige Preis gezahlt werden.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, erhält der Antragsteller das Ergebnisschreiben.
Dieses Schreiben berechtigt ihn, der DB InfraGO AG die Trassen zur Erprobung seines Fahrzeugs im Gelegenheitsverkehr anzumelden und seine Erprobung durchzuführen. Die im Ergebnisschreiben genannten Anforderungen und Bedingungen sind dabei zu beachten.
Das Ergebnisschreiben enthält üblicher Weise eine Zustimmung, die zu einem gesetzten Datum endet. Bis zu diesem Tag stehen wir im Zusammenhang mit der Erprobung beratend und unterstützend zur Verfügung.