Die Nutzungsbedingungen Netz (NBN) als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen

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Artikel: Die Nutzungsbedingungen Netz (NBN) als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen

In den Nutzungsbedingungen Netz als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtung finden Sie alle wichtigen Informationen.

Mit den Nutzungsbedingungen Netz (NBN) veröffentlicht die DB InfraGO AG gemäß § 19 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) die für ihr Streckennetz und ihre Serviceeinrichtungen geltenden Zugangs- und Nutzungsbedingungen. Sie gibt den Kunden der DB InfraGO AG umfangreiche Informationen, die die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Schieneninfrastruktur der DB InfraGO AG ermöglichen und erleichtern. In den NBN finden Sie Regeln, Fristen, Verfahren, Entgeltgrundsätze und Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Streckennetzes und der Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG. Darüber hinaus informieren wir Sie über die Zugangsbedingungen zu unserem Schienennetz und darüber, was Sie bei der Anmeldung von Fahrplantrassen und Kapazitäten in Serviceeinrichtungen beachten müssen.

Die NBN gelten für alle Trassengleise und Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH als Tochtergesellschaft der DB InfraGO AG. Strecken, Streckennetze und –abschnitte sowie Serviceeinrichtungen, die nicht Bestandteil der Schieneninfrastruktur der DB InfraGO AG sind, werden nicht berücksichtigt.

In den NBN sind Leistungsbestandteile beim Erwerb einer Trasse hinterlegt.
Das Mindestzugangspaket der DB InfraGO AG umfasst folgende Leistungen:

  • die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Schienenwegkapazität der Eisenbahn;
  • das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenwegkapazität;
  • die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen und Abzweigungen;
  • die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung, Abfertigung und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen über Zugbewegungen;
  • die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom, sofern vorhanden;
  • alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen wurde, erforderlich sind.

Mit dem Erwerb einer Trasse sind alle Pflichtleistungen der DB InfraGO AG abgegolten.

In den NBN sind auch die Leistungsbestandteile bei der Nutzung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen hinterlegt.

Beachten Sie: Die Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz AG (NBN) 2024 behalten - trotz der Umfirmierung zu DB InfraGO AG - ihre Gültigkeit 
bis zu ihrem Außerkrafttreten am 15.12.2024.