Tunnelbegegnungsverbot auf Strecke 5919 Erfurt – Unterleiterbach

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Artikel:  Tunnelbegegnungsverbot auf Strecke 5919 Erfurt – Unterleiterbach

Da das auf der VDE 8.1 vorhandene technische System zum Ausschluss von Begegnungen und -überholungen in Tunnel derzeit nicht als alleiniges Mittel zum Einsatz kommen darf, muss die korrekte Eingabe der Zugart in das ETCS-Bordgerät vorab schriftlich dokumentiert werden.

Für Zugfahrten mit Geschwindigkeiten von über 250 Km/h durch zweigleisige Tunnels gilt ein Begegnungs- bzw. Überholungsverbot von Reise- und Güterzügen. Auf der Strecke 5919 Erfurt – Unterleiterbach muss daher der Ausschluss solcher Zugbegegnungen und -überholungen durch ein selbsttätig gesteuertes technisches Zugleitsystem sichergestellt werden.

Die DB InfraGO AG hat ein derartiges System zwischen Breitengüßbach und Erfurt implementiert. Gemäß einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamtes darf es derzeit jedoch nicht als alleiniges Mittel zum Ausschluss der Begegnung unterschiedlicher Zugarten in Tunneln zum sicherungstechnischen Einsatz kommen.

Die Umsetzung dieser Vorgabe bedingt eine entsprechende Änderung der Nutzungsbedingungen Netz. Die DB InfraGO AG hat das dafür notwendige Änderungsverfahren durchgeführt; die Bundesnetzagentur hat den beabsichtigten Regelungen nicht widersprochen.  

Entsprechend dieser Vorgabe sehen die Technischen Netzzugangsbedingungen (Kapitel F 1.6) vor, dass vor Fahrtantritt die erforderlichen Prüfungsschritte zur Sicherstellung der korrekten Eingabe der Zugart in das ETCS-Bordgerät gemäß RW 402.0211 Kapitel 1 Absatz 4 in einer besonderen Unterlage (Checkliste) schriftlich dokumentiert werden müssen. Die Dokumentationspflicht entfällt, sofern im ETCS-Fahrzeuggerät die Zugart als fester, nicht veränderlicher Wert eingetragen ist.

Eine entsprechende Unterlage mit den notwendigen Prüfungsschritten stellt die DB InfraGO AG als Checkliste bereit.