SGV: Anpassung Fördersatz Trassenpreisförderung ab 01.03.2024 auf 31,5 % beschieden.

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01. März 2024, 15:30 Uhr

Artikel: SGV: Anpassung Fördersatz Trassenpreisförderung ab 01.03.2024 auf 31,5 % beschieden.

Ab dem 01.03.2024 werden die Trassenpreise im Güterverkehr mit 31,5 % gefördert.

Die DB InfraGO AG hat eine Anpassung der Förderquote auf 31,5 % ab 01.03.2024 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt. Dieser Antrag wurde am 28.02.2024 beschieden. Er hat Gültigkeit bis zum 30.11.2024. 

Hinweis zur Beauftragung: 

Um Förderung zu erhalten, können Sie online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einreichen. Sie gilt ab dem Monat, in dem sie bis zum 15. Kalendertag bei uns eingegangen ist.

Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB InfraGo AG – finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Bei Fragen können Sie sich gerne über trafoeg@deutschebahn.com an uns wenden.