Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der NBN 2024 und INB 2025
Zugangsberechtigte haben bis zum 06.05.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 04.04.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- Anlage 3.4.3.1 „Nutzungsbedingungen NeCo“ (NBN 2024 und INB 2025)Die Änderung beinhaltet die verbindliche Einführung der 2-Faktor-Authentifizierung zur Anmeldung im Netzcockpit NeCo. Die Änderung ist unterjährig erforderlich, um die Anforderungen an die Informationssicherheit umzusetzen und die Daten aller Zugangsberechtigten bestmöglich zu schützen. Ohne die unterjährige Umsetzung gemäß § 19 Abs. 6 ERegG wäre insbesondere das Ziel der Nr. 2 der Regulierung gemäß § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
- Ziffer 3.3.5.5.4 „Aktuelle Betriebslage“ (INB 2025)Die DB InfraGO AG ist an allen von ihr betriebenen Stationen für die Daten zu Gleisänderungen verantwortlich und stellt diese zur Verfügung. Um Missverständnisse zu vermeiden und die Zuständigkeiten transparent zu beschreiben, wird eine diesbezügliche Klarstellung in der Ziffer 3.3.5.5.4 "Aktuelle Betriebslage" vorgenommen.
Die aktuell gültigen NBN 2024 bzw. INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 06.05.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: