Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2024 und INB 2025 – Verlängerung der Trassenpreisförderung im SGV (TraFöG)

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25. April 2024, 14:03 Uhr

Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2024 und INB 2025 – Verlängerung der Trassenpreisförderung im SGV (TraFöG)

Zugangsberechtigte haben bis zum 27.05.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 25.04.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.   

Die Änderungen betreffen die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr, da der Bund plant, diese bis zum Jahr 2028 zu verlängern. Eine neue Förder-Richtlinie, welche einen Förderzeitraum vom 28. Juni 2024 bis 30. November 2028 vorsieht, wird vsl. Ende Juni veröffentlicht werden. Um der Verlängerung der Förderung Rechnung zu tragen, sind die Nutzungsbedingungen anzupassen. Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Andere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Zugangsberechtigte, die für die laufende Fahrplanperiode bereits eine Beauftragung für den Erhalt der Förderung eingereicht haben, müssen nichts weiter tun. Neue Beauftragungen sind immer bis zum 15. des laufenden Monats möglich.  

Die aktuell gültigen NBN 2024 bzw. INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.  

Zugangsberechtigte haben bis zum 27.05.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.  

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:  

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com