TPS 2027: Bundesnetzagentur genehmigt Marktsegmentierung

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13. März 2026, 12:15 Uhr
Mit Teilbeschluss vom 11. März 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Marktsegmentierung für das Trassenpreissystem (TPS) 2027 genehmigt. Der Beschluss zu den Entgelthöhen ist aufgrund offener Fragen zur Kostenhöhe und zur Entgeltbildung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Für die Netzfahrplanperiode 2026 / 2027 ergeben sich Änderungen mit Blick auf die Marktsegmentierung:

  • Abschaffung des Neuverkehrsnachlasses (NVN)
  • Abschaffung des Nachlasses zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt (PzP) Verkehren
  • Abschaffung der Komponente „Express“ im Schienengüterverkehr (SGV) und Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie Einführung der Komponente „Schnell“ im SPFV
  • Abschaffung der optionalen Komponente „R-Flex“ im SGV

Für den Nachlass für Neuverkehre sowie zur Weiterentwicklung für PzP-Verkehre sind ab dem Fahrplanjahr 2026 / 2027 keine Neuanmeldungen mehr zulässig. Nachlassverträge, die vor Beginn des Fahrplanjahres 2026 / 2027 abgeschlossen wurden, behalten ihre vertraglich vereinbarte Laufzeit.

Im SGV wird mit der Komponente „Express“ die betriebliche Priorisierung vor Zügen anderer Verkehrsarten abgeschafft. Hintergrund sind die negativen Auswirkungen dieser Verkehre auf die Betriebsqualität des Schienennetzes. Mit der Komponente „Schnell“ besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit einer betrieblichen Priorisierung innerhalb der Verkehrsart des SGV.

Die Abschaffung der Komponente „R-Flex“ bezieht sich nur auf proaktiv durch Sie als Kunden ausgelöste Bestellungen. Die Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan gemäß Ziffer 5.6.2.1 INB bleibt hiervon unberührt.

Alle weiteren Marktsegmente bleiben unverändert bestehen.