Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der INB 2026 und 2027
Wir veröffentlichen am Donnerstag, den 19. März 2026, unterjährige Änderungen zu den INB 2026 und 2027 auf unserer Internetseite.
Ziffer 3.3.4.7.6 „Pauschalierte Schadensregulierung bei reinen Vermögensschäden“ (INB 2026 und 2027)
Die Überarbeitung ist Ergebnis der gemeinsamen Revision der DB InfraGO mit Verbände- und EVU-Vertretern im vergangenen Jahr.
Die Änderungen umfassen u.a.:
- Aktualisierte Standardkostensätze (Cluster 1 bis 3)
- Erweiterung Schadenscluster 4
- Anteilige Schienenersatzverkehr (SEV)-Kostenerstattung
- Übergangsbestimmungen.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 19. März 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung sowie der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Die aktuell gültigen INB 2026 und 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 20. April 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden: