Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2026 und 2027

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12. Februar 2026, 14:00 Uhr
Zugangsberechtigte haben von Donnerstag, 12. Februar 2026 bis Donnerstag, 12. März 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 und 2027 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Wir veröffentlichen am Donnerstag, 12. Februar 2026 unterjährige Änderungen zu den INB 2026 und 2027 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Änderung der Ziffer 4.2.1.9 Vorrangregeln (erste Phase der Netzfahrplanerstellung) (INB 2027)

  • Ziffer 4.2.1.9 lit. b): Damit das Vorrangkriterium der Netzeinbindung analog zu den Vorjahren mit gleichem Inhalt weiterhin zur Anwendung kommt, ist eine Ergänzung der Ziffer erforderlich.
  • Ziffer 4.2.1.9 lit. c): Die Regelungen zur Anfrage zur Akzeptanz eines höheren Stornierungsentgelts werden aufgrund Hinweises der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Anschluss an das Unterrichtungsverfahren über beabsichtigte Ablehnungen von Zugtrassen für den Netzfahrplan 2025 / 2026 zur Klarstellung und aus Transparenzgründen ergänzt und das für die Netzfahrplanerstellung 2027 greifende Verfahren dargestellt.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 12. Februar 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Änderungen im Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6 der INB 2026 und 2027)

Im IT-System „GretA“ werden folgende unterjährige Änderungen vorgenommen:

  • Aufnahme von Fahrzeugen
  • Aufnahme von Strecken

Durch die Aufnahme neuer Fahrzeuge und Strecken in den Grenzlastanzeiger ist für die Zugangsberechtigten keine Einzelgrenzlastberechnung mehr für diese erforderlich.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 3 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 2. März 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Anlage 5.6.2.3 Entgeltnachlass bei Umleitung durch Generalsanierungsmaßnahmen

Die Änderungen sind notwendig, um während der durch die Generalsanierungsmaßnahmen notwendigen Sperrungen einen möglichst großen Anreiz zu schaffen, die Kapazität der vorhandenen Umleitungsstrecken so gut wie möglich zu nutzen. Die nicht elektrifizierten Umleitungsstrecken sollen sowohl durch Zugangsberechtigte genutzt werden können, die selbst keine Dieseltriebfahrzeuge zur Verfügung haben, als auch ein attraktives Angebot an diejenigen Zugangsberechtigten darstellen, die die Umleitungsstrecken mit eigenen Fahrzeugen nutzen können.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 1 und Nr. 2 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden am 12. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“

Es werden verschiedene Regelungen in der Richtlinie 402.0305 für die INB 2026 und / oder 2027 überarbeitet. Für die INB 2026 und 2027 werden der Abschnitt 7 (1) bzw. Abschnitt 8 (1), Abschnitt 9 (1) bzw. 10 (1) und Abschnitt 16 (1) bzw. 15 (1) geändert. Für die INB 2027 werden zusätzlich die Abschnitte 8 (6), 10 (7) und Abschnitt 16 (1) angepasst.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen in Abschnitt 9 (1) bzw. 10 (1) und Abschnitt 16 (1) werden am 12. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Temporär überlastete Schienenwege (TÜLS)

Es erfolgen Anpassungen des Gültigkeitszeitraum für mehrere Abschnitte mit Vorgabe zur maximalen Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart, um die Synchronität mit den TÜLS-auslösenden Baumaßnahmen zu gewährleisten. Außerdem erfolgen summenneutrale Verschiebungen auf mehreren dieser Abschnitte. Diese Verschiebungen sind u.a. aufgrund der Erkenntnisse aus der Fahrlagenberatung notwendig geworden.

Ohne die Änderungen wären die Regulierungsziele Nr. 2 und Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Die Änderungen werden am 12. Februar 2026 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Ziffer 6.3.3.3.1 „Räumung von Gleisen“

Die Regelungen zum Räumen von Gleisen werden konkretisiert: Es werden Kategorien aufgenommen, um eine transparente Beurteilung der Angemessenheit der Räumung zu erleichtern. Ziel ist, durch die Fallbeispiele eine bessere Nachvollziehbarkeit der Räumungsentscheidung zu erreichen, um künftig ein besseres Einvernehmen zwischen DB InfraGO und Zugangsberechtigte bei der Beurteilung entsprechender Situationen herbeizuführen.

Ohne die Änderungen wäre das Regulierungsziel Nr. 5 des § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Redaktionelle Anpassungen INB 2026 und 2027

Es werden redaktionelle Änderungen in den INB vorgenommen. Dadurch werden Fehler korrigiert und die INB gem. § 19 Abs. 4 ERegG auf dem aktuellen Stand gehalten.

Die aktuell gültigen INB 2026 und 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 12. März 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com