Aufhebung der Einschränkungen im Bahnhof Zossen (Strecke 6135) im Fahrplanjahr 2027

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26. Februar 2026, 14:08 Uhr
Die veröffentlichte ganzjährige Eingleisigkeit im Bahnhof Zossen im Fahrplanjahr 2027 wird zum 8. März 2027, 8 Uhr aufgehoben.

Im Teilprojekt „Bahnübergangsersatzmaßnahme Th.-Müntzer-Str./ L791“ verzögert sich der für November 2024 vorgesehene Planfeststellungsbeschluss vom Eisenbahn-Bundesamt aufgrund von naturschutzrechtlichen Belangen. Dies hat Auswirkungen auf den Umbau des Bahnhofs Zossen, da damit das neue Elektronische Stellwerk (ESTW) nicht in Betrieb gehen kann.

Aufgrund dieser Verzögerung wurde die Eingleisigkeit im Bahnhof Zossen sowie der damit verbindlich geltende Dienstleistungsarten-Mix für das gesamte Fahrplanjahr 2027 angenommen.

Die aktuellen Entwicklungen in der Planung und Umsetzung bestätigen, dass eine Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur in Zossen bereits zum 8. März 2027, 8 Uhr erfolgen wird. Somit gilt die Eingleisigkeit im Bahnhof Zossen sowie der veröffentlichte Dienstleistungsarten-Mix nur bis zu einschließlich diesem Zeitpunkt.

Eine Anpassung in den entsprechenden Unterlagen wird zeitnah umgesetzt.

Die für die Inbetriebnahme erforderlichen zusätzlichen Bauzustände und damit verbundenen Kapazitätseinschränkungen werden in der 3. Konsultationsphase 2027 zur Stellungnahme übergeben. Eine Regelung dieser Bauzustände erfolgt dann unterjährig durch den Baufahrplan.