Weitere temporäre Überlastungserklärungen im Jahr 2028

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

26. Februar 2026, 14:03 Uhr
Im Zuge der anstehenden Sperrungen der Kölner Brücken und der der Strecke Flieden – Burgsinn im Jahr 2028 und darüber hinaus, dienen mehrere Strecken als Umleitungsstrecken. Die umgeleiteten Verkehre führen zu einer temporären Überlastung dieser. Infolgedessen haben wir für die betroffenen Strecken temporäre Überlastungserklärungen (TÜLS) ausgesprochen.

Die Streckensperrungen im Zuge der Baumaßnahmen der Kölner Brücken (Köln West – Köln Süd) und Flieden – Burgsinn bedeuten eine umfangreiche Umleitung des Schienenverkehrs über verschiedene Alternativstrecken.

Die betroffenen Strecken können den prognostizierten Anstieg der Verkehre nicht vollständig aufnehmen. Die zu erwartende sehr hohe Auslastung der Strecken erfordert, diese Abschnitte temporär für überlastet zu erklären. 

Wir haben für folgende Streckenabschnitte eine temporäre Überlastungserklärungen (TÜLS) ausgesprochen:

Sperrung Flieden – Burgsinn (15. April 2027 bis 27. April 2029): 

  • Strecke 1733 Fulda-Bronnzell – Burgsinn Bbf (in Ergänzung zu den bereits im Dezember deklarierten TÜLS)

Sperrung Kölner Brücken (15. September 2028 bis März 2030): 

  • Strecke 2550 Aachen West – Mönchengladbach Hbf
  • Strecke 2520 Mönchengladbach Hbf – Krefeld-Oppum
  • Strecke 2520 Krefeld-Oppum – Duisburg-Hochfeld Süd
  • Strecke 2641 Köln Bonntor – Köln Südbrücke
  • Strecke 2656 Köln Südbrücke – Gremberg Nord
  • Strecke 2324 Gremberg Nord – Neuwied
  • Strecke 2651 Köln Messe/Deutz – Merten (Sieg)
  • Strecke 3900 Gießen-Bergwald – Friedberg
  • Strecke 3742 Friedberg – Hanau Rauschwald
  • Strecke 3672 Hanau Rauschwald – Großkrotzenburg
  • Strecke 3660 Großkrotzenburg – Mainaschaff Steinerts
  • Strecke 2550 Hofgeismar-Hümme – Vellmar-Obervellmar
  • Strecke 3900 Kassel-Wilhelmshöhe – Baunatal-Guntershausen
  • Strecke 6340 Baunatal-Guntershausen – Bebra
  • Strecke 3600 Bebra – Fulda

Für diese Streckenabschnitte werden wir zeitnah eine Kapazitätsanalyse gemäß § 58 ERegG durchführen und einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG erarbeiten.

Die TÜLS der genannten Streckenabschnitte geben uns die Möglichkeit, Vorrangkriterien und Nutzungsvorgaben zu erlassen. Diese tragen dazu bei, dass das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Umleitungsstrecken besser bewältigt werden kann.

Weitere Informationen zu überlasteten Schienenwegen sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.