Artikel: Infrastrukturelle Einschränkungen der Eisenbahnüberführung „EÜ Zweigkanal“ auf der Strecke 1730 zwischen Groß Gleidingen und Vechelde
Die Eisenbahnüberführung „EÜ Zweigkanal“ liegt auf der Strecke 1730 zwischen Groß Gleidingen und Vechelde. Aufgrund ihrer Lage hat sie eine zentrale Bedeutung für den regionalen und überregionalen Zugverkehr.
Sie liegt zudem auf der Hauptumleitungsstrecke für die am 2. Oktober 2026 begonnene Korridorsanierung der Schnellfahrstrecke Lehrte – Berlin.
Für die EÜ Zweigkanal war eine Erneuerung im Jahr 2032 vorgesehen. Im Rahmen der Planung der Erneuerung der EÜ Zweigkanal in 2032 haben Bauwerksdiagnostik und statische Nachrechnung im Jahr 2026 wesentliche Defizite an Teilen der Tragkonstruktion bereits jetzt ergeben. Dies führte zur derzeit aktuellen Einschätzung, dass für die Fahrplanung 2027 von einer eingleisigen Verfügbarkeit der Strecke 1730 auszugehen ist. Dabei wird noch der positive Fall einer eingleisigen Befahrbarkeit unterstellt. Zur abschließenden Bewertung sind weitere Untersuchungen an bislang nicht einsehbaren Bauteilen erforderlich.
Da die Strecke 6107 (Lehrter Stammbahn) zwischen Stendal und Oebisfelde nicht elektrifiziert wurde, musste das Fahrplankonzept für die Korridorsanierung Lehrte – Berlin angepasst werden. Im gesamten Fahrplanjahr 2027 sind daher zusätzliche Umleitungen des Schienenpersonenfernverkehrs über die Strecke 1730 erforderlich. Die erwartete Eingleisigkeit der EÜ Zweigkanal zwischen Groß Gleidingen und Vechelde wurde den Zugangsberechtigten bereits in mehreren Kund:innenenterminen angekündigt.
Der nächste Schritt ist die genaue Begutachtung der Längsträger der Brücke. Hierfür wird das Gleis von Groß Gleidingen nach Vechelde im Zeitraum 14. November 2026, 8 Uhr bis 25. November 2026, 18 Uhr durchgehend gesperrt.
Während der Sperrpause werden bisher unzugängliche Bereiche der Brückenkonstruktion freigelegt und untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse wird über die weitere Nutzung der Brücke und mögliche Maßnahmen entschieden.
Im oben genannten Zeitraum der Sperrung des Gleises von Groß Gleidingen nach Vechelde im November 2026 kommt es zu folgenden Anpassungen der Fahrpläne aller Verkehrsarten:
- Schienenpersonenfernverkehr (SPFV): Ausfall von Zügen, Verspätungen auf dem Regelweg, Umleitungen über Hildesheim
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV): Verspätung von Zügen auf der Strecke 1730 sowie Ausfall von Zügen auf der Umleitungsstrecke zwischen Hannover und Hildesheim
- Schienengüterverkehr (SGV): Verspätungen auf dem Regelweg, Umleitung von Zügen über Hildesheim, Erfordernis von Ausfällen
- Schienengüterverkehr (SGV): Bedingt durch den ungeplanten Wegfall der Umleitungsstrecke 1730 für andere geplante Bauarbeiten im November 2026 wird es bei den Bauvorgängen 23089 + 20784 (nächtliche Streckensperrung Uelzen – Wieren), 25347 und 25348 (nächtliche Eingleisigkeiten Strecke Celle – Uelzen – Hamburg) zu zusätzlichen Ausfällen kommen.
Diese baubedingte Kapazitätseinschränkung beruht auf Abschnitt 10 Abs. 1 dritter Spiegelstrich (späteren Realisierungszeiträume wären mit nicht zu vertretenden Nachteilen für Lebensdauer oder Zustand der Infrastruktur verbunden) der Richtlinie 402.0305.
Nach Abschnitt 9 Abs. 3 der Ril 402.0305 können Sie bis zum 9. Oktober 2026 zu der angepassten Anmeldung dieser Arbeiten Stellung nehmen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an KKM.Stellungnahme_RegionN@deutschebahn.com.
Um eine kurzfristige Umplanung aller Verkehre auf der Umleitungsstrecke der Korridorsanierung Lehrte – Berlin zu vermeiden, wurde die erforderliche Eingleisigkeit bereits im Netzfahrplan 2027 eingeplant. Im gesamten Fahrplanjahr 2027 kommt es zu umfangreichen Anpassungen der Fahrpläne aller Verkehrsarten:
- Schienenpersonenfernverkehr (SPFV): Einrichtung eines Richtungsbetriebes.
- West-Ost: Umleitung der Züge der Fahrtrichtung von Hannover Hbf über Hildesheim nach Braunschweig Hbf
- Ost-West: Durchführung der Züge auf dem Regelweg durch den eingleisigen Abschnitt
- Züge von Hannover in Richtung Magdeburg – Leipzig – Dresden fallen zwischen Hannover und Magdeburg aus
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV):
- Ausfall von Zügen auf der Strecke 1730, sowie auf der Umleitungsstrecke zwischen Hannover und Hildesheim
- Anpassung der Fahrzeiten zwischen Hildesheim – Braunschweig – Wolfsburg sowie zwischen Braunschweig und Helmstedt
- Schienengüterverkehr (SGV): Einrichtung eines Richtungsbetriebes.
- West-Ost: Umleitung der Züge der Fahrtrichtung von Hannover über Hildesheim nach Braunschweig
- Ost-West: Durchführung der Züge auf dem Regelweg durch den eingleisigen Abschnitt
- Darüber hinaus Umleitung von Zügen über Eichenberg nach Halle, sowie von Fulda über Erfurt, Erfordernis von Ausfällen in einzelnen Lagen
- Umleitungen über Büchen – Hamburg sind aufgrund der kapazitiven Einschränkungen im Kontext der Baumaßnahme „EÜ Zollkanal“ nur im Rahmen der Restkapazitäten unter Berücksichtigung des Verkehrsartenmixes möglich
Ab Ende Januar 2027 steht die Strecke Halle–Eichenberg als weitere Umleitungsstrecke zur Verfügung. Aufgrund von Eingleisigkeiten im Bereich der Saalebrücke in Halle sind durch die zusätzlichen Züge hohe Auslastungen zu erwarten. Daher muss der Abschnitt Halle Saalebrücke – Angersdorf als temporär überlasteter Schienenweg (TÜLS) ausgewiesen werden. Für diesen neuen TÜLS sowie für den bestehenden TÜLS Berlin – Magdeburg – Braunschweig – Lehrte werden zeitnah Pläne zur Erhöhung der Schienenwegkapazität und Nutzungsbedingungen erarbeitet und zur Stellungnahme veröffentlicht.
Bitte berücksichtigen Sie die betroffenen Streckenabschnitte und die genannten Zeiträume bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des Gelegenheitsverkehrs, da nur noch eine geringe Restkapazität zur Verfügung steht.
(aktualisiert am 12. Oktober 2026)