Artikel: Lieferkettensorgfaltspflicht
Als DB InfraGO AG übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG für verantwortungsvolle und nachhaltige Lieferbeziehungen kommen wir als DB InfraGO AG nach. Denn wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln sind für uns als DB InfraGO AG kein Widerspruch, sondern bedingen einander. Unser Engagement und unsere Selbstverpflichtung für die Achtung der Menschenrechte und für umweltbezogene Pflichten bringen wir in unserer Grundsatzerklärung zum Ausdruck.
LkSG-Berichte
Wir berichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG im vergangenen Geschäftsjahr. Der Bericht über das Geschäftsjahr 2023 ist für die DB Netz AG [hier] abrufbar und für die DB Station&Service AG [hier] abrufbar.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2024 ist für die DB InfraGO AG [hier] abrufbar.
Der Bericht der DB Kommunikationstechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist [hier] und für das Geschäftsjahr 2024 [hier] abrufbar.
Das Beschwerdeverfahren
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.
Wie können Hinweise abgegeben werden?
Hinweise können online über das folgende Formular abgegeben werden:
Zum elektronischen Hinweissystem BKMS
Zudem können Hinweise per Post übermittelt werden an:
Deutsche Bahn AGNachhaltigkeit und UmweltLkSG-BeschwerdeverfahrenPotsdamer Platz 210785 Berlin
Was passiert mit den Hinweisen?
Nach Eingang der Hinweise werden diese geprüft und an die zuständigen Personen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung.
Im Anschluss sucht die Deutsche Bahn nach Möglichkeit den Kontakt mit der hinweisgebenden Person, um den Sachverhalt zu erörtern und notwendige Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts einleiten zu können. Weitere Einzelheiten zum Ablauf können der Verfahrensordnung entnommen werden.
Alle Hinweise werden vertraulich und unter strenger Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Zusätzliche Informationen finden sich auch auf der Webseite des Hinweissystems BKMS.