Artikel: Dieseltraktionsleistungen der DB InfraGO AG
Auf dieser Website finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der angebotenen Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus enthält sie eine Übersicht der im jeweiligen Fahrplanjahr relevanten Streckenabschnitte. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert.
Werden elektrifizierte Strecken über einen längeren Zeitraum gesperrt – beispielsweise im Rahmen von Korridorsanierungen oder vergleichbaren Infrastrukturmaßnahmen mit Totalsperrungen oder erheblichen Kapazitätseinschränkungen, unterstützt die DB InfraGO AG betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des Schienengüterverkehrs (SGV) in definierten Fällen bei der Nutzung ausgewählter nicht elektrifizierter Umleitungsstrecken.
EVU können grundsätzlich zwischen zwei Unterstützungsvarianten wählen, müssen sich jedoch je Streckensperrung für die Anwendung einer Variante entscheiden:
- Nutzung eines von der DB InfraGO AG bereitgestellten Triebfahrzeuges (insb. Diesellokomotiven)
- Verkehr in Eigentraktion mit finanzieller Kompensation
Die beiden Optionen werden nachfolgend näher erläutert.
1. Charakteristika der verfügbaren Unterstützungsleistungen
Bereitstellung von Dieseltraktionsleistungen durch die DB InfraGO AG
Die DB InfraGO AG stellt EVU des SGV (Nutzer) auf definierten Umleitungsstrecken (siehe 2. Übersicht relevanter Streckensperrungen) Diesellokomotiven einschließlich Energiekosten sowie bei Bedarf Bedienpersonal kostenneutral zur Verfügung. Die Leistungen sind mit dem Trassenentgelt abgegolten.
An einer von der DB InfraGO AG festgelegten Betriebsstelle wird dem Nutzer ein geeignetes Diesel- oder Zweikraft-Triebfahrzeug für die Befahrung der Umleitungsstrecke bereitgestellt. Dies geschieht durch den Triebfahrzeugführer (Tf) eines hierfür benannten Service-EVU (SEVU). Am festgelegten Zielbahnhof erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Nutzer an das SEVU.
Die Disposition der bereitgestellten Fahrzeuge erfolgt durch die DB InfraGO AG. Die Sicherheitsverantwortung für die Zugfahrt verbleibt beim jeweiligen Nutzer. Sämtliche zur Wahrnehmung der Sicherheitspflichten erforderlichen Unterlagen werden von der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung werden zwei Betriebsvarianten angeboten:
- Der Tf des Nutzers befährt die Umleitungsstrecke selbst. Voraussetzung hierfür sind die erforderliche Baureihen- und Streckenkenntnis sowie die Übernahme der Haftung für das bereitgestellte Triebfahrzeug.
- Dem Tf des Nutzers wird gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 TfV ein Tf des SEVU als Bediener zur Seite gestellt. In diesem Fall verbleibt die Haftung für das Tfz beim SEVU. Diese Variante ist insbesondere für Gelegenheitsverkehre oder Havariefälle vorgesehen, bei denen die erforderliche Baureihen- oder Streckenkenntnis kurzfristig nicht sichergestellt werden kann.
Aufgrund der hierfür erforderlichen administrativen Voraussetzungen steht diese Leistung derzeit ausschließlich für im Netzfahrplan angemeldete Züge zur Verfügung. Ab dem Jahr 2028 kann die Leistung – vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten – auch für Verkehre des Gelegenheitsverkehrs in Anspruch genommen werden.
Kompensation bei Eigentraktion durch den Nutzer
Bevorzugt ein Nutzer anstelle eines von der DB InfraGO AG bereitgestellten Triebfahrzeuges eigene Ressourcen einzusetzen, kann hierfür eine festgelegte finanzielle Kompensation geltend gemacht werden.
Die Kompensation erfolgt in Form einer Pauschalzahlung. Die jeweilige Höhe der Vergütung je durchgeführter Fahrt ist der nachfolgenden Übersicht relevanter Streckensperrungen zu entnehmen.
Voraussetzung für den Erhalt der Kompensation sind ein gültiger Trassennutzungsvertrag für den gesamten Laufweg sowie der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit der DB InfraGO AG.
Zur Abrechnung der Eigentraktionsleistungen ist monatlich eine Rechnung einschließlich Leistungsnachweis der erbrachten Zugfahrten einzureichen.
Die Rechnungsstellung erfolgt unter Angabe der Kennung 0016REQ-Z629, V.IWW 411 sowie der jeweils streckenspezifischen Zusatzkennung aus der nachfolgenden Streckenübersicht an: e-invoicing@deutschebahn.com
2. Übersicht relevanter Streckensperrungen
Nachfolgend sind alle Streckensperrungen aufgeführt, für die Dieseltraktionsleistungen angeboten werden. Jede Erweiterung der Umleitungsstrecken wird per Kundeninformation bekanntgegeben.
2027 Rosenheim – Salzburg
Im Rahmen der Korridorsanierung Rosenheim – Salzburg
Zeitraum: 05.02.2027 bis 09.07.2027
für die Umleitungsstrecke
München Nord – Mühldorf – Freilassing/Salzburg
stehen den EVU folgende Unterstützungsoptionen zur Verfügung:
- Bereitstellung eines Diesel-Triebfahrzeugs durch die DB InfraGO AG
- Alternativ eine finanzielle Kompensation in Höhe von 2.926 € je Fahrt.
Bitte verwenden Sie bei der Rechnungsstellung die Kennung „Rosenheim“.
2027 Bremerhaven - Bremen
Im Rahmen der Korridorsanierung Bremerhaven - Bremen
Zeitraum: 09.07.2027 bis 10.12.2027
für die Umleitungsstrecke
Bremerhaven - Bremervörde - Rotenburg (W) – Maschen
stehen den EVU folgende Unterstützungsoptionen zur Verfügung:
- Bereitstellung eines Diesel-Triebfahrzeugs durch die DB InfraGO AG
- Alternativ eine finanzielle Kompensation in Höhe von 2.607 € je Fahrt
Bitte verwenden Sie bei der Rechnungsstellung die Kennung „Bremerhaven“.
2028 München - Rosenheim
Im Rahmen der Korridorsanierung München - Rosenheim
Zeitraum: 25.02.2028 bis 21.04.2028
für die Umleitungsstrecke
München – Mühldorf - Freilassing
München – Mühldorf – Rosenheim
stehen den EVU folgende Unterstützungsoptionen zur Verfügung:
- Bereitstellung eines Diesel-Triebfahrzeugs durch die DB InfraGO AG
- Alternativ eine finanzielle Kompensation. Die Höhe der Kompensation wird vsl. im Dezember 2026 per Kundeninformation und auf dieser Webseite bekanntgegeben.
Bitte verwenden Sie bei der Rechnungsstellung die Kennung „München“.
2028 Lübeck- Hamburg
Im Rahmen der Korridorsanierung Lübeck- Hamburg
Zeitraum: 23.06.2028 bis 09.12.2028
stehen den EVU folgende Unterstützungsoptionen zur Verfügung:
- Bereitstellung eines Diesel-Triebfahrzeugs durch die DB InfraGO AG
- Alternativ eine finanzielle Kompensation. Die für die Dieseltraktion vorgesehenen Strecken und die Höhe der Kompensation werden vsl. im Dezember 2026 per Kundeninformation und auf dieser Webseite bekanntgegeben.
Bitte verwenden Sie bei der Rechnungsstellung die Kennung „Lübeck“.
3. Der Bestellprozess im Überblick
Bestellungen für Züge des Netzfahrplans
Zugangsberechtigte, die die bereitgestellten Dieseltriebfahrzeuge nutzen möchten, bestellen die entsprechende Trasse sowie das Dieseltriebfahrzeug im Netzfahrplan (NEP 1 oder NEP 2), und schließen einen Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG über die Nutzung des Dieseltriebfahrzeugs bzw. die Inanspruchnahme der Kompensation.Die entsprechende Angabe in der Trassenbestellung ist im Feld "Zusätzliche Informationen" an erster Stelle wie folgt vorzunehmen:
- Bei Bereitstellung von Triebfahrzeugen durch die InfraGO AG: #Diesellok DB InfraGO
- bei Eigentraktion durch den Nutzer: #Diesellok Eigentraktion
Angaben zu den Referenzbaureihen erfolgen rechtzeitig vor der NEP 1 im Rahmen der Fahrlagenberatungen sowie auf dieser Webseite unter 2. Übersicht relevanter Streckensperrungen.
Die DB InfraGO AG empfiehlt, vor Abgabe der Trassenbestellung einen Beratungstermin in Anspruch zu nehmen.
Bestellungen für Züge des Gelegenheitsverkehrs
Kund:innen, die im Gelegenheitsverkehr Züge mit Eigentraktion bestellen, schließen vorab einen Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG ab und bestellen die Verkehre auf regulärem Weg mit Verweis auf die Eigentraktion in der Trassenbestellung. Die entsprechende Angabe „#Diesellok Eigentraktion“ in der Trassenbestellung ist im Feld "Zusätzliche Informationen" an erster Stelle vorzunehmen.
Kund:innen, die ab dem Fahrplanjahr 2028 im Gelegenheitsverkehr Züge mit Dieseltraktion der DB InfraGO AG bestellen, schließen vorab einen Kooperationsvertrag mit der DB InfraGO AG ab. Die DB InfraGO prüft die eingehenden Anfragen und bestätigt bei Verfügbarkeit die Ressource. Ein entsprechendes Verfahren wird im Laufe des Jahres 2027 auf dieser Webseite veröffentlicht.
Unterjährige Aktualisierung Ihres Traktionsbedarfes
Kund:innen, die ihre Verkehre ausschließlich in Eigentraktion abwickeln, müssen keine Aktualisierungen vornehmen.Kund:innen, die für ihre Verkehre Dieseltraktionsleistungen der DB InfraGO in Anspruch nehmen, melden jeweils am Mittwoch der Vorwoche bis spätestens 09:00 Uhr ihre Bedarfe sowie aktualisierte Fahrplandaten bei der DB InfraGO Dispostelle Maschinenpool an. Diese prüft die Bedarfe und erstellt daraus eine Umlaufplanung. Die Rückmeldungen werden den Zugangsberechtigten am Donnerstag der Vorwoche gegeben. Die nummernscharfe Zuordnung der Triebfahrzeuge erfolgt am jeweiligen Verkehrstag. Unregelmäßigkeiten werden über die Dispostelle Maschinenpool der DB InfraGO AG koordiniert.
Die entsprechende Meldung erfolgt mittels bereitgestelltem Anmeldeformular
Musterverträge
4. Anforderungen hinsichtlich der Tfz und deren Einsatz
Die DB InfraGO AG stellt die Haltervorgaben zum sicheren Betrieb sowie die notwendigen Unterlagen der Triebfahrzeuge jederzeit abrufbar auf einem Sharepoint zur Verfügung. Es wird ein Übergabebuch geführt, in das die Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten, Prüfung der Zugbeeinflussungssysteme, gefährliche Ereignisse, Schäden und sonstige Unregelmäßigkeiten des Triebfahrzeuges einzutragen sind.
5. Ansprechpartner
Für weiterführende Informationen oder individuelle Anfragen wenden Sie sich bitte an folgende Mail-Adresse.
E-Mail: dieseltraktion@deutschebahn.com