Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 und 2027 (19.03.2026-20.04.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 19. März 2026 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2026 und 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Ziffer 3.3.4.7.6 „Pauschalierte Schadensregulierung bei reinen Vermögensschäden“ (INB 2026 und 2027)
Die Überarbeitung ist Ergebnis der gemeinsamen Revision der DB InfraGO mit Verbände- und EVU-Vertreter:innen im vergangenen Jahr.
Die Änderungen umfassen u.a.:
- Aktualisierte Standardkostensätze (Cluster 1 bis 3)
- Erweiterung Schadenscluster 4 um ZvF-Entwürfe
- Anteilige Schienenersatzverkehr (SEV)-Kostenerstattung
- Übergangsbestimmungen.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 19. März 2026 vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung sowie der vorläufigen Inkraftsetzung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Zugangsberechtigte haben bis zum 20. April 2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 und 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:
INB zur Stellungnahme