Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (NBN/INB) 2024/2025 (25.04.2024-27.05.2024)

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Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (NBN/INB) 2024/2025 (25.04.2024-27.05.2024)

Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025

Wie mit der Kundeninformation vom 25.04.2024 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die NBN 2024 & INB 2025 unterjährig zu ändern.

Die Änderungen betreffen die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr, da der Bund plant, diese bis zum Jahr 2028 zu verlängern. Eine neue Förder-Richtlinie, welche einen Förderzeitraum vom 28. Juni 2024 bis 30. November 2028 vorsieht, wird vsl. Ende Juni veröffentlicht werden. Um der Verlängerung der Förderung Rechnung zu tragen, sind die Nutzungsbedingungen anzupassen. Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Andere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Zugangsberechtigte, die für die laufende Fahrplanperiode bereits eine Beauftragung für den Erhalt der Förderung eingereicht haben, müssen nichts weiter tun. Neue Beauftragungen sind immer bis zum 15. des laufenden Monats möglich.

Zugangsberechtigte haben bis zum 27.05.2024 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der NBN 2024 und INB 2025 Stellung zu nehmen.

Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.

Die aktuell gültigen NBN/INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/inb