Überlastete Schienenwege

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Hier finden Sie eine Zusammenstellung der ergänzend zu Ziffer 4.6.2 der INB für überlastet erklärten Schienenwege.

Entsprechend der Verwaltungsrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamts und der Bundesnetzagentur vom 14.11.2016 zur Konkretisierung der Begriffsdefinition des § 1 ERegG und zur Anwendung der §§ 55, 58 - 59 ERegG hat die DB InfraGO AG seit Dezember 2022 mehrere Schienenwegabschnitte im Zuge der anstehenden Generalsanierungen für temporär überlastet (TÜLS) erklärt.

Im November und Dezember 2024 hat die DB InfraGO AG Schienenwegabschnitte im Zuge der Generalsanierungen im Jahr 2027 für temporär überlastet erklärt.

Erste TÜLS-Deklarationen im Zuge der Generalsanierungen im Jahr 2028 erfolgten im April 2025.

Für diese Streckenabschnitt wird die DB InfraGO AG eine Kapazitätsanalyse gemäß § 58 ERegG durchführen und einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität gemäß § 59 ERegG erarbeiten.

In der rechten Spalte ist eine Übersicht aller überlasteten und temporär überlasteten Schienenwege der DB InfraGO AG enthalten.