Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der SNB/NBS 2021 und der NBN 2022

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14. Januar 2021, 00:00 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 15.02.2021 die Möglichkeit, zu den Änderungen der Richtlinie 302.2207Z01, der Richtlinie 402.0202 sowie den Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB) Stellung zu nehmen.

Wir als DB Netz AG veröffentlichen am 14.01.2021 das Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung von Richtlinien des betrieblich-technischen und des netzzugangsrelevanten Regelwerks auf unserer Internetseite. Es werden folgende Teile geändert:

  • Ril 302.2207Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung Horka Gbf - Wegliniec“: Anpassung der Transitionsregeln für Mitarbeitende der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf der Grenzbetriebsstrecke; Überarbeitung weiterer für den Grenzbetrieb relevanter Betriebsvorschriften und Formulierungen; Anpassung der Sprachregelung an die Grundsätze der Regeln für die Betriebsführung über die Staatsgrenze (RfBS), Teil A Allgemeine Grenzvereinbarung (AGV). Es ist beabsichtigt, die Ril 302.2207Z01 zum 16.05.2021 zu aktualisieren.
  • Ril 402.0202 „Planungsprocedere, Trassenanmeldungen“ für die Nutzungsbedingungen Netz der DB Netz (NBN) 2022: Anpassung der Begrenzungen der neuen Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm.
  • TNB 2021 und TNB 2022: Änderung von Kontaktadressen und Ansprechpartnern.

Die beabsichtigten Änderungen der oben genannten Richtlinien sind unter nebenstehendem Link abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 15.02.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an folgende Adresse zu richten: Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.

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