Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der SNB 2021 und NBN 2022
Zugangsberechtigte haben bis zum 19.07.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB 2021 und NBN 2022 Stellung zu nehmen.
Wir als DB Netz AG veröffentlichen am Freitag, den 18.06.2020 die unterjährigen Änderungen zu den SNB 2021 und den NBN 2022 auf unserer Internetseite. Die unterjährigen Änderungen erfolgen zu diesen Themen:
- Anpassungen in Ziffer 4.2.1.10 der NBN 2022 infolge der Zusage zur unterjährigen Änderung im Rahmen des Beschlusskammerverfahrens BK10-20-0415_Z. Diese Ergänzungen geben die von der DB Netz AG bereits praktizierte Berechnung des Regelentgeltes wieder
- Redaktionelle Anpassung der Ziffer 4.2.2.7.1 der NBN 2022 sowie der SNB 2021
Die aktuell gültigen SNB/NBN sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen werden im Internet zur Verfügung gestellt und sind unter nebenstehendem Link abrufbar. Zugangsberechtigte haben bis zum 19.07.2021 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der SNB/NBN über nebenstehenden Link Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com