Veränderungen bei der Anmeldung und Abrechnung von 20 Stunden-Zügen ab dem 01.09.2021

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12. August 2021, 10:41 Uhr

Artikel: Veränderungen bei der Anmeldung und Abrechnung von 20 Stunden-Zügen ab dem 01.09.2021

Im Juli 2020 hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass sogenannte „20 Stunden-Zügen“ durch die DB Netz AG abgerechnet werden dürfen. Hieraus ergibt sich ein Abrechnungsprocedere, das wir als DB Netz AG stufenweise ab dem 01.09.2021 einführen werden. Zudem stellen wir EVU und Zugangsberechtigten ab dem 01.09.2021 ein vereinfachtes digitales Anmeldeverfahren für „20 Stunden-Zügen“ zur Verfügung.

Um einen sicheren und reibungslosen Eisenbahnbetrieb gewährleisten zu können, sind Zugfahrten ab einem Zuganfangsbahnhof oder einem Unterwegsaufenthalt nicht möglich, wenn die Verspätung gegenüber der vertraglich vereinbarten Zugtrasse 20 Stunden oder mehr beträgt. Der Zugangsberechtigte oder das einbezogene EVU benötigt für die Weiterfahrt die Zuweisung einer neuen Zugtrasse (sog. „20 Stunden-Zug“). In der Vergangenheit wurde diese neue Zugtrasse auf Basis einer entsprechenden Entscheidung der BNetzA entgeltfrei zur Verfügung gestellt.

Ab dem 1. September 2021 passen wir als DB Netz AG die Abrechnung dieser sog. „20 Stunden-Zügen“ an. Im Falle einer neuen Trassenzuweisung aufgrund einer Verspätung von 20 Stunden oder mehr muss gemäß unserer Nutzungsbedingungen das EVU das Entgelt für die von uns neu zugewiesene Trasse zahlen.

Wird die 20 Stunden-Grenze bereits am Startbahnhof erreicht, fällt zusätzlich ein Entgelt in Höhe des Stornierungsentgeltes für Stornierungen <24h von 80% des Trassenentgelts abzüglich der nicht angefallenen unmittelbaren Kosten und damit effektiv in Höhe von rund 50% des vollen Trassenentgelts an. Diese Regelung kommt nicht zum Tragen, wenn die Verspätung von 20 Stunden oder mehr von der DB Netz AG verschuldet wurde.

Die neue Regelung basiert auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln vom 10. Juli 2020. Gegenstand des Gerichtsverfahrens waren unterschiedliche Auffassungen der DB Netz AG und der Bundesnetzagentur zur Behandlung von 20 Stunden-Zügen, die dazu geführt hatten, dass die Bundesnetzagentur entsprechende SNB-Reglungen der DB Netz AG seit 2018 nicht genehmigt hatte. Gegen die Versagung der Genehmigung hatten wir als DB Netz AG geklagt. Mit dem Urteil vom 10. Juli 2020 hat das Verwaltungsgericht Köln die Auffassung der DB Netz AG bestätigt und die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, die oben beschriebene Regelung nachträglich zu genehmigen. Da die Bundesnetzagentur auf Rechtsmittel gegen diesen Urteilsspruch verzichtet hat, hat sie mit Beschluss vom 25.11.2020 die ursprünglich beantragte 20 Stunden-Regelung nunmehr genehmigt. Die DB Netz AG ist folglich verpflichtet, die Entgelte aus den Netzfahrplanperioden 2017/2018, 2019/2020 und 2020/2021 rückwirkend abzurechnen. Die Netzfahrplanperiode 2018/2019 ist ausgenommen, da wir als DB Netz AG für dieses Fahrplanjahr keine 20 Stunden-Regelung beantragt hatten.

Die rückwirkende Abrechnung wird per separater Rechnung (kein Anhang der Trassenabrechnung) erfolgen und erweiterte Zahlungsziele beinhalten. 

Ferner wird es eine zeitliche Staffelung geben:

  1. Die rückwirkende Abrechnung der 20 Stunden-Züge der Netzfahrplanperiode 2017/2018 wird mit der Schlussrechnung für den Abrechnungsmonat Oktober Anfang November 2021 erfolgen. Das Zahlungsziel wird zeitlich erweitert auf den 30.06.2022 terminiert.
  2. Die rückwirkende Abrechnung der 20 Stunden-Züge der Netzfahrplanperioden 2019/2020 und 2020/2021 (bis 31.08.2021) wird mit der Schlussrechnung für den Abrechnungsmonat November Anfang Dezember 2021 erfolgen. Das Zahlungsziel wird zeitlich erweitert für die betroffenen Trassen aus 2020 auf den 31.12.2022 und für die betroffenen Trassen aus 2021 auf den 30.06.2023 terminiert.

Durch die zeitliche Staffelung und erweiterten Zahlungsziele wollen wir als DB Netz AG den Zugangsberechtigten und EVU die Möglichkeit bieten, finanzielle Belastungen der rückwirkenden Abrechnung zeitlich zu strecken.

Neben der Umsetzung der angepassten Abrechnungslogik haben wir als DB Netz AG zum 01.09.2021 einen neuen digitalen Prozess inklusive eines Webformulars aufgesetzt, der die operative Abwicklung der 20 Stunden-Züge vereinfacht.

Das neue Anmeldeformular erreichen Sie unter folgendem Link (Link wird erst am 01.09.2021 zugänglich sein): https://20hZug.dbnetze.com

Screenshot vom Webformular

Es gilt zu beachten: Die gewünschte E-Mail-Adresse zur Kommunikation ist vorab zur Nutzung des Tools der zuständigen Kundenbetreuung bei der DB Netz AG mitzuteilen. Über dieses Webformular (angelehnt an den bekannten Vordruck 420.0214V01) wird bei uns der Auftrag zur Fahrplan-Neubearbeitung aufgrund einer Zugverspätung von mehr als 20 Stunden angestoßen. Die Mitarbeiter der Betriebszentrale und des Gelegenheitsverkehrs prüfen den Auftrag, konstruieren eine neue Zugtrasse und geben den neuen Fahrplan bekannt. Das Webformular vereinfacht somit die Kommunikation zwischen EVU und uns als DB Netz AG und ist möglichst vorrangig zu nutzen. Durch das Webformular kann die bisherige Nutzung des Faxvordruckes entfallen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen jederzeit gerne zur Verfügung.

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