Artikel: Pilotierung eines Antragsformulars für Dispositionsvereinbarungen gemäß Ril 420.0202
Für die Netzfahrplanperiode 2022 wird im Zeitraum vom 12.12.2021 bis 10.12.2022 ein erweitertes Antragsformular für Dispositionsvereinbarungen angeboten. Im Rahmen einer Pilotierung dient das Antragsformular zur Unterstützung und als Kommunikationsmittel für die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Sie können somit Vereinbarungen zur betrieblichen Disposition nach der Ril 420.0202 mit den Betriebszentralen Leipzig und S-Bahn Berlin sowie neu der Betriebszentrale München abschließen. Die EVU veranlassen den Abschluss einer Vereinbarung zur betrieblichen Disposition in eigener Verantwortung und wenden sich nach gemeinsamer Absprache untereinander an die zuständige Betriebszentrale.
Was versteht man unter einer Dispositionsvereinbarung?
EVU haben bei wiederholt auftretenden Planabweichungen die Möglichkeit, untereinander eine Vereinbarung zur betrieblichen Disposition einzelner ihrer Züge für konkrete Knoten oder Streckenabschnitte zu treffen. Diese Vereinbarungen müssen zwischen den beteiligten EVU einvernehmlich geschlossen und in schriftlicher Form an die gemäß der Regionalen Zusätze für den jeweiligen Knoten oder Streckenabschnitt zuständige Betriebszentrale gerichtet werden. Die jeweilige Betriebszentrale überprüft diese Vereinbarungen auf betriebliche Durchführbarkeit und prüft insbesondere, ob ggf. weitere EVU von den Auswirkungen betroffen sein könnten. Die Vereinbarungen gelten maximal für die Dauer einer Netzfahrplanperiode und müssen somit jährlich erneut beantragt werden.