Artikel: Verlängerung der Frist zur Erklärung der zusammengehörenden Rahmenvertragsanmeldungen bis zum 04.09.2022
Die Frist zur Erklärung der zusammengehörenden Rahmenvertragsanmeldungen verlängert sich bis einschließlich 04.09.2022. Die Verlängerung der Frist ergibt sich aus der Anpassung der Anmeldefrist für periodische Rahmenverträge bis einschließlich 31.08.2022.
Die Frist zur Erklärung der zusammengehörenden Rahmenvertragsanmeldungen gemäß 4.2.1.10 NBN 2023 für das Regelentgeltverfahren verlängert sich bis einschließlich 04.09.2022. Die Fristverlängerung ergibt sich aus der Verlängerung der Anmeldefrist für periodische Rahmenverträge, die durch eine Kundeninformation am 12.08.2022 (s. nebenstehenden Link) kommuniziert wurde.
Detaillierte Informationen zur Nutzung und Upload des Templates zur Erklärung der zusammengehörenden Rahmenvertragsanmeldungen in PlaTo entnehmen Sie bitte der Kundeninformation vom 11.08.2022 (s. nebenstehender Link).
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen finden Sie unter nebenstehenden Link.