Verschiebung der Inbetriebnahme Bf Gößnitz und in dessen Folge Verschiebung der Totalsperrung Chemnitz – Chemnitz-Siegmar

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29. Juni 2023, 14:59 Uhr

Artikel: Verschiebung der Inbetriebnahme Bf Gößnitz und in dessen Folge Verschiebung der Totalsperrung Chemnitz – Chemnitz-Siegmar

Der geplante Termin, am 25.08.2023 um 04:00 Uhr, kann aufgrund verschiedener Faktoren nicht mehr erreicht werden und führt dazu, dass sich die Inbetriebnahme des Bf Gößnitz und in dessen Folge die Totalsperrung Chemnitz – Chemnitz-Siegmar verschieben.

Zum 25.08.2023, 04:00 Uhr war die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks (ESTW) Gößnitz geplant.

Leider gehen die Themen Personal- und Materialknappheit derzeit nicht an uns vorbei. Diese Herausforderungen versuchen wir mit größtmöglicher flexibler Planung der Baustellen zu lösen, was uns aktuell hier leider nicht gelingt. Verschiedene Ereignisse wie dauerhaft gestörte Lieferketten und Verzögerungen in der Softwareerstellung führen dazu, dass der Bahnhof Gößnitz erst ab dem 22.09.2023, 04:00 Uhr zur Verfügung steht. Einzig eine Andienung des Anschließers SAT kann über Meerane mit einem Bedienkonzept erfolgen.

Weiterhin war geplant, zum 04.09.2023 mit einer Totalsperrung bis 27.11.2023, die finale Phase des Chemnitzer Bahnbogens zwischen Chemnitz und Chemnitz-Siegmar zu beginnen. Mit der Verlängerung der Totalsperrung Bf Gößnitz bis zum 22.09.2023 wären damit die Süd-Nord-Verkehre, insbesondere im SGV nicht möglich. Daher wird der Beginn der Totalsperrung Chemnitz – Chemnitz-Siegmar auf einen Zeitraum nach der Inbetriebnahme Gößnitz verschoben. Die damit einhergehende Verschiebung des Endes der Totalsperrung wird sich auf einen Zeitraum zwischen Fahrplanwechsel und Weihnachten einpendeln. Hier liegen bisher jedoch noch keine finalen Planungen vor. Die an die Totalsperrung anschließende 14-tägige Eingleisigkeit in dem Abschnitt wird sich voraussichtlich – aufgrund der dann prognostizierten winterlichen Witterungsverhältnisse – bis März/April verlängern. Auch hier stehen wir am Anfang der Planungen und halten Sie weiterhin auf einem aktuellen Stand.

Die geänderten fahrplantechnologischen Regelungen werden den betreffenden EVU schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.