Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der NBN 2024 und INB 2025
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 25.07.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“:
Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte der damaligen DB Netz AG im Rahmen ihres Beschlusses vom 29.09.2023 (BK10-21-0344_Z) zur Überprüfung der Umsetzung des Delegierten Beschlusses (EU) 2017/2075 der Kommission vom 04.09.2017 zur Ersetzung des Anhangs VII der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums aufgegeben, für die Netzfahrplanperiode 2026 die Vorgaben des o.g. Anhangs VII hinsichtlich Einführung der zweiten Konsultationsphase sowie zur Erarbeitung von Umleitkriterien und vorläufige Zuweisung der verbleibenden Kapazität auf der baubetroffenen Strecke umzusetzen. Auf Grund der langen Vorlaufzeiten bedingt dies eine unterjährige Änderung der Ril 402.0305 in den NBN 2024 sowie INB 2025.
Weitere beabsichtigte Änderungen betreffen u. a. die Konkretisierung von Regelungen zur Konsultation bei Baumaßnahmen in Anlagen sowie die Beschreibung der Kategorisierung von baubedingten Kapazitätseinschränkungen (BKE).
- Richtlinie 402.0203 „Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan“
Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Änderungen in Ril 402.0305 werden auch Anpassungen in der Ril 402.0203 notwendig. Dies betrifft die Synchronisation der Fristen zur Stellungnahme zu den Planungsparametern sowie die Aufnahme eines Hinweises zum Entfall der „Verkehrsartenmixe“ ab Netzfahrplan 2027.
- Richtlinie 302.2205Z01 „Örtliche Grenzvereinbarung Guben - Gubin; Auszug für EVU“
Die Regeln der allgemeinen Grenzvereinbarung der PKP PLK wurden in die örtliche Grenzvereinbarung integriert.
Bei der DB InfraGO AG wie auch bei der PKP PLK S.A. gab es umfangreiche Aktualisierungen im betrieblich-technischen Regelwerk. In dem Zusammenhang wurden weitere für den Grenzbetrieb relevante Betriebsvorschriften und Formulierungen überarbeitet. Aufgrund der weitreichenden Anpassungen wird die Richtlinie neu herausgegeben.
Die Richtlinie tritt zum 15.12.2024 in Kraft.
- Richtlinie 302.6005Z98 „Gemeinsame Regelungen der Besonderheiten auf der Grenzstrecke Sarreguemines - Hanweiler-Bad Rilchingen“
Der französische Eisenbahninfrastrukturbetreiber ändert in Sarrguemines die Zugbeeinflussung und wird KVB (Contrôle de vitesse par balises – deutsch: punktförmige Zugbeeinflussung) errichten.
Die Richtlinie tritt zum 16.10.2024 in Kraft.
- Richtline 302.6203Z01 „Gemeinsame Regelung über die Besonderheiten auf der Grenzstrecke Wörth (Rhein) - Lauterbourg, Auszug für EVU“
Die Aktualisierung umfasst redaktionelle Änderungen im Bereich der DB InfraGO AG, sowie die Anpassung des Punktes 6 „Außergewöhnliche Transporte (aT)“. Es wird zukünftig zulässig sein, unter bestimmten Bedingungen zwischen Wörth (Rhein) und Lauterbourg Transporte mit außergewöhnlichen Sendungen durchzuführen.
Die Richtlinie tritt zum 16.10.2024 in Kraft.
Die aktuell gültigen NBN 2024 bzw. INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 26.08.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: