Trassenpreise 2026 | Vorab-Information zum am 23.08.2024 startenden Stellungnahmeverfahren

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19. August 2024, 18:15 Uhr

Artikel: Trassenpreise 2026 | Vorab-Information zum am 23.08.2024 startenden Stellungnahmeverfahren

Am 23.08.2024 startet das Stellungnahmeverfahren der INB 2025/ 2026, in dessen Rahmen auch die Trassenentgelte für das Fahrplanjahr 2025/ 2026 veröffentlicht werden. Die DB InfraGO AG muss einen Hauptantrag mit deutlich erhöhtem Zielerlös und alternativen Dynamisierungsraten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) stellen.

Die DB InfraGO AG wird einen Zielerlös von rd. 7,9 Mrd. EUR beantragen. Dies entspricht einer Entgeltsteigerung gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,2 Mrd. EUR bzw. +19,1 %.

Die reine Preissteigerung für 2026 liegt bei rd. 0,3 Mrd. EUR und ergibt sich vor allem aus Mehrausgaben für Instandhaltung und operative Personale (Menge und Preis).

Die geplante Eigenkapitalerhöhung, zu deren Höhe für 2026 derzeit (Stand: 19.08.2024) die Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, führt zu zusätzlichen Kosten. Diese ergeben sich aus Abschreibung und Kapitalkosten und verursachen den Großteil der Gesamtkostensteigerung. Erklärtes Ziel ist es, Auswirkungen durch die Eigenkapitalzuführung an die DB InfraGO AG marktneutral umzusetzen. Hierfür wird an einem Kompensationsmechanismus gearbeitet, welcher die Kosteneffekte im Binnenverhältnis (Eigentümer <> DB InfraGO AG) so regelt, dass die infolge der Eigenkapitalzuführung entstehenden Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) nicht zu einer Belastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) führen.

Die DB InfraGO AG hat Mitte April 2024 Rechtsmittel gegen die Festlegung der Entgeltbildung im SPNV im Trassenpreissystem (TPS) 2025 gemäß § 37 (2) ERegG und § 5 Abs. 10 RegG eingelegt. Sollte die Deckelung im SPNV europarechtswidrig sein, könnte eine Kopplung der SPNV-Entgeltdynamisierung an die jährliche Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel (RegM) entfallen. Die DB InfraGO AG beantragt daher eine alternative SPNV-Dynamisierung von +23,5 %. Diese entspricht der tatsächlichen Entwicklung der RegM seit 2018 und enthält neben den Steigerungsraten des § 5 Abs. 3 RegG alle sonstigen, auch einmaligen, Erhöhungen. In dem Verfahren rechnet die DB InfraGO AG mit einer ersten Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Köln im 3. Quartal 2024.

Am 23.08.2024 wird entsprechend des von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegebenen Verfahrens nur der sogenannte Hauptantrag ins Stellungnahmeverfahren veröffentlicht. Dieser enthält folgende maximal notwendige Steigerungsraten:

  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV): +23,5 %
  • Schienenpersonenfernverkehr (SPFV): +10,1 %
  • Schienengüterverkehr (SGV): +14,8 %

Für den erhofften Fall, dass Kompensationsmechanismen für die Eigenkapitalerhöhung geschaffen werden, beabsichtigt die DB InfraGO AG eine Absenkung im Laufe des Entgeltgenehmigungsverfahrens mit der BNetzA auf einen Zielerlös in Höhe von rd. 7,0 Mrd. EUR. Damit könnten die überproportionalen Steigerungsraten für SPFV und SGV aus dem TPS 2025 ausgeglichen werden:

  • SPNV: +23,5 %
  • SPFV: -31,5 %
  • SGV: -15,8 %

Das Genehmigungsverfahren startet nach dem Stellungnahmeverfahren Anfang Oktober 2024.