Artikel: Änderungen am Betriebsverbot lauter Güterwagen zum Fahrplanwechsel 2024/2025
Information zu Änderungen am Schienenlärmschutzgesetz zum Fahrplanwechsel 2024/2025 sowie über die zukünftigen Kontrollen im Rahmen des neuen Gesetzes.
Das Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) verbietet seit dem 13.12.2020 das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz. Mit dem Fahrplanwechsel 2024/2025 am 15.12.2024 tritt ein EU-weites Betriebsverbot für laute Güterwagen in Kraft (vgl. Artikel 5a der EU-Verordnung 1304/2014 über die TSI Noise) und verdrängt aufgrund des europäischen Anwendungsvorrangs die bisherigen nationalen Vorschriften des SchlärmschG zum Betriebsverbot.
Da die EU-Verordnung 1304/2014 zudem auch anders als das nationale SchlärmschG keine ordnungsrechtlichen Bestimmungen enthält, wurde das SchlärmschG insgesamt überarbeitet und in Kraft gesetzt. Die bisherigen ordnungsrechtlichen Bestimmungen wurden dabei weitergeführt.
Die DB InfraGO AG hat die europäischen und nationalen Vorgaben in Ziffer 3.4.7 der INB (mit weiteren Verweisen) umgesetzt.
Der Überwachungsprozess durch die DB InfraGO AG bleibt im Wesentlichen erhalten. Es werden weiterhin stichprobenartig 5% aller Güterzugfahrten zufällig ausgewählt. Bei diesen Zügen werden Listen zu den eingestellten Güterwagen angefordert und die Bremsausstattung der eingestellten Güterwagen überprüft. Änderungen zum Betriebsverbot gibt es hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereichs und der bisher geltenden Ausnahme- und Befreiungstatbestände.
Das europäisch vorgegebene und im überarbeiteten SchlärmSchG nun enthaltene Betriebsverbot gilt räumlich eingeschränkt ausschließlich auf den durch Güterverkehr besonders belasteten sogenannten „Quieter Routes“. Quieter Routes sind definiert als Teil der Infrastruktur mit einer Streckenlänge von mehr als 20 km, auf denen während der Nachtzeit mehr als 12 Güterzüge verkehren.
Die „leiseren Strecken“ können im Infrastrukturregister des Infrastrukturbetreibers detailliert eingesehen werden. Eine graphische Übersicht ist als Anlage verfügbar.
Die bisherigen Ausnahmen, welche das SchlärmschG vorsah, entfallen ab dem 15.12.2024. Stattdessen treten neue Ausnahmen für gestörten Betrieb sowie bei Infrastrukturarbeiten und Wageninstandhaltung in Kraft, welche in den Nummern 4.4.1 und 4.4.2 des Anhangs der EU-Verordnung 1304/2014 (TSI-Noise) geregelt sind (siehe Ziffer 3.4.7.6 der INB). Die Überprüfung der Einhaltung der Ausnahmeregelungen ist Teil der regulären Stichprobenüberprüfung.
Bisher konnten Befreiungen vom Verbot des Betriebs lauter Güterwagen beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt werden. Diese Befreiungen verlieren ab dem 15.12.2024 ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter dem angegebenen Link.