Aktuelle Information zur Kündigung von Trassenverträgen gemäß Ziffer 3.3.4.4.3 lit. a) der INB 2025

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30. Januar 2025, 15:01 Uhr
Die Regelungen zur Kündigung von Trassenverträgen gemäß Ziffer 3.3.4.4.3. lit. a) der INB 2025 wird für den ersten Auswertezeitraum, der sich auf Stornierungen vom 15.12.2024 bis 13.01.2025 bezieht, nicht angewendet. Die Datengrundlage zur Berechnung der Stornierungsquoten wies für diesen Zeitraum leider Fehler aus.

Wenige Stunden nach Zusendung der „Storno-Info“ am 20.01.2025 mit dem Betreff „Kündigung von Trassenverträgen aufgrund >30% stornierter Trassenkilometer im Netzfahrplan“ wurden die Zugangsberechtigten darüber informiert, dass diese Daten überprüft werden müssen. Bis auf Weiteres sind keine Aktivitäten der Zugangsberechtigten vorzunehmen.

Gemäß Ziffer 3.3.4.4.3 lit. a) der INB werden den Zugangsberechtigten Informationen über die Stornierungsquote zur Verfügung gestellt. Dies hat innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ende des Auswertezeitraumes zu erfolgen. Ein Versand innerhalb dieser Frist ist nicht mehr möglich. Für den ersten Auswertezeitraum finden die Regelungen zur Vertragskündigung daher keine Anwendung.

Die DB InfraGO AG arbeitet aktuell an der Erstellung einer fehlerfreien Datengrundlage. In einer weiteren Kund:inneninformation werden vor dem Versand der „Storno-Info“ alle Zugangsberechtigte über das Vorgehen in Bezug auf den zweiten Auswertezeitraum informiert. Die DB InfraGO AG bittet die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.