Artikel: Aktualisierung der Anlage 7.3.1.6.1.5 zu den INB 2026
Die Anlage 7.3.1.6.1.5 der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 wurde aktualisiert. Diese enthält alle Betriebsstellen, in denen die Anmeldung von Serviceeinrichtungen nur für eine Netzfahrplanperiode möglich ist.
In den Betriebsstellen, die in der Anlage 7.3.1.6.1.5 aufgeführt werden, ist die Anmeldung von Serviceeinrichtungen nur für die nächste Netzfahrplanperiode möglich. Eine Anmeldung von Mehrjahresverträgen ist ausgeschlossen.