Artikel: Graffiti-Entfernung: Anpassung in den INB 2025 und INB 2026 zur Durchführung von anerkannten Verfahren in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Die DB InfraGO AG hat ihre Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 und 2026 zur Durchführung von anerkannten Verfahren zur Graffitientfernung in Abstellanlagen der DB InfraGO angepasst.
Die DB InfraGO AG hat die INB 2025 und die INB 2026 angepasst. Dies wurde in der Kundeninformation am 12.12.2024 angekündigt. Verfahren zur Graffitientfernung, welche die besonderen Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz erfüllen, werden vom Verbot nach Ziffer 3.3.4.8 ausgeschlossen. Die Änderungen wurden entsprechend gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) unterrichtet. Die BNetzA hat den Änderungen nicht widersprochen, so dass diese nun in Kraft treten. Es gilt zu beachten, dass Zugangsberechtige und Eisenbahnverkehrsunternehmen die Anzeige der Verfahrensanwendung von Graffitientfernungen in Abstellanlagen der DB InfraGO AG schriftlich und standortspezifisch aktualisieren und die Einhaltung der aufgeführten Anwendungsbedingungen gegenüber der DB InfraGO AG bestätigen müssen. Die allgemeinen Anwendungsbedingungen und der Umfang der Angaben einer Verfahrensanzeige sind der Anlage Ziffer 3.3.4.8 der Nutzungsbedingungen zu entnehmen. Alle Anzeigen zu aktuell in Anwendung befindlicher und künftiger mobiler Graffitientfernungen und Bestätigungen der Einhaltung der Anwendungsbedingungen sind bis spätestens 16.05.2025 an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: umweltinformation.dbinfrago@deutschebahn.com.