Artikel: Graffiti-Entfernung: Verlängerung der Duldung von anerkannten Verfahren in Abstellanlagen der DB InfraGO AG
Die DB InfraGO AG hat, wie in der Kundeninformation am 08. Mai 2024 angekündigt, die von den Zugangsberechtigten (ZB) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zugesandten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbare Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie der entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren gesichtet und bewertet. Im Oktober fand ein Termin mehrerer EVU und dem EBA zur mobilen Graffiti-Entfernung statt. Das vorgeführte und im Folgenden beschriebene Verfahren wurde von Seiten der Behörde als geeignet angesehen, sodass eine Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann.
Verfahrensbeschreibung:
- Auslegen einer Polyethylenfolie (PE Folie) im Bereich der zu behandelnden Stelle. Dabei wird die Folie unter dem Wagenkasten bis zum Schienenkopf gezogen.
- Auf die PE Folie wird zusätzlich ein Malervlies ausgelegt
- Auf das Malervlies werden bündig rechteckige Maurerkübel gestellt. Diese werden abschließend mit waschbaren Matten ausgelegt.
- Nach Anwendung der Graffitireiniger, wird der behandelte Lack mit einem Drucksprüher mit klarem Wasser neutralisiert. Die Neutralisation ist möglichst wassersparend durchzuführen.
- Rückbau der Einsatzstelle und Verstauen aller eingesetzten Stoffe und Abfälle im Einsatzfahrzeug. Eine Lagerung von flüssigen wassergefährdenden Stoffen auf DB InfraGO AG Gelände ist nicht zulässig.
Rahmenbedingungen:
- Bei dem Verfahren werden alle Flüssigkeiten und Schlämme in den ausgelegten waschbaren Matten aufgesaugt, so dass keine flüssigen Schlämme anfallen.
- Die mobile Graffiti-Entfernung ist auf max. 220 L (Wasser zur Neutralisation und Reiniger) pro Einsatzstelle begrenzt.
- In Wasserschutzgebieten ist vom beantragenden EVU zusätzlich die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde einzuholen und der DB InfraGO AG vorzulegen.
- Soll ein von dem oben beschriebenen abweichendes Verfahren angewendet werden, so ist die Verfahrensbeschreibung der DB InfraGO AG mit ausreichendem Zeitvorlauf vorzulegen.
Die DB InfraGO AG beabsichtigt dieses Verfahren zur Graffiti-Entfernung, welche die Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz erfüllen, im Rahmen der INB 2025/26 vom Verbot nach Ziffer 3.3.4.8 auszuschließen. Dies soll unterjährig im ersten Halbjahr 2025 in die INB 2025 aufgenommen werden.
Weiterhin gilt, dass ZB und EVU, sofern noch nicht erfolgt, ihre konkreten Verfahrensbeschreibungen oder vergleichbaren Prozessdokumente zur Graffiti-Entfernung in Abstellanlagen, sowie ggfs. die entsprechenden behördlichen Freigaben dieser Verfahren, vor beabsichtigter Graffiti-Entfernung in Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG an folgende Email-Adresse umweltinformation.dbinfrago@deutschebahn.com übersenden.