Verschiebung der Inkraftsetzung von betrieblich-technischem Regelwerk (Ril 420)

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28. Mai 2025, 13:55 Uhr
Die zum 08.06.2025 geplante Aktualisierung der Richtlinie 420.0240 und 420.0240A01 verschiebt sich auf den 14.12.2025.

Die Inkraftsetzung der Richtlinien 420.0240 und 420.0240A01 verschiebt sich auf den 14.12.2025. Ursprünglich war die Inkraftsetzung der Änderungen für den 08.06.2025 geplant.Mit dem neuen Prozess zur Bearbeitung von Anträgen wegen kurzfristiger Änderung der Zugcharakteristik (fehlende Mindestbremshundertstel (MBR) etc.) und dem ebenfalls optimierten Prozess zur Bearbeitung von Umleitungen mit dem neuen IT-Verfahren (UDB) soll gleichzeitig die Ausgabe neuer Geschwindigkeiten und Fahrpläne digitalisiert werden. Neben der Ausgabe der Fahrplan-Mitteilung (Fplm) kann zukünftig auch der elektronische Buchfahrplan auf die Führerraumanzeige der Triebfahrzeuge übertragen werden. Unterstützt wird im Falle abweichender Mindestbremshundertstel bis minus 10 % vom Soll auch das vollautomatische Verfahren. Das ab 14.12.2025 geltende Verfahren zur Übermittlung von Fplm sorgt insgesamt für eine schnellere und effizientere Abwicklung der Fplm bzw. Übergabe an die EVU und erleichtert die Bearbeitung in den Betriebszentralen. Mit diesen digitalen Neuerungen werden sich die Bearbeitungs- und Übertragungszeiten signifikant verbessern.

Bereits vor dem 14.12.2025 bietet die DB InfraGO AG interessierten EVUs die Möglichkeit, am produktiven Pilotbetrieb der neuen IT-Verfahren für MBR und/oder UDB teilzunehmen. EVU werden gebeten, sich bei Interesse bis spätestens 14.07.2025 bei udb@deutschebahn.com zu melden.

Die aktuell gültigen betrieblich-technischen Regelwerke der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.