Artikel: Brückenschaden Oldenburg Huntebrücke
Bei unseren fortlaufenden Instandsetzungsmaßnahmen haben wir an der Eisenbahnklappbrücke über die Hunte in Oldenburg (Old) einen Materialschaden festgestellt. Daher kann die Brücke bis auf Weiteres nur eingleisig befahren werden, was zu Einschränkungen im Zugverkehr führt.
Im Obergurt, dem Trägerteil des Gegengewichts der Brücke, wurde gestern bei planmäßigen Instandsetzungsarbeiten ein Riss entdeckt. Aus Sicherheitsgründen und um die Belastung zu reduzieren, musste ein Klappteil der Brücke festgesetzt und ein Gleis gesperrt werden. Das zweite Gleis kann mit reduzierter Geschwindigkeit (20 km/h) für den Zugverkehr frei bleiben. Eine Vollsperrung konnte so vermieden werden.
Zur Aufhebung der betrieblichen Einschränkungen sind Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich, die aktuell geplant werden. Die Prognose zur Störungsbeseitigung wurde auf den 3. Dezember 2025 mittags terminiert.
Infolgedessen kommt es im Schienenpersonenverkehr zu Ausfällen und Teilausfällen, sowie im Schienengüterverkehr (SGV) zu Umleitungen.
In einem täglichen nächtlichen Zeitfenster zwischen 23 und 4.30 Uhr wird maßgeblich der SGV und auch der Gelegenheitsverkehr durchgeführt. Die Umleitungsfahrpläne werden sukzessive vor der Zugfahrt veröffentlicht.
Außerhalb dieses Zeitfensters wird der Gelegenheitsverkehr abweichend über Rheine – Leer geplant.
Wir bitten Sie, diese Kapazitätseinschränkung bei anstehenden Trassenanmeldungen für Züge des Gelegenheitsverkehrs zu beachten und nach Möglichkeit auf die alternative Strecke über Rheine – Leer auszuweichen. Dort vorhandene Einschränkungen (Streckenklasse D2 zwischen Osnabrück und Rheine) sind dabei zu beachten.