Erinnerung zur Inkraftsetzung von betrieblich-technischem Regelwerk (Ril 420)

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27. November 2025, 13:50 Uhr
Technische Informationen zur Inkraftsetzung der Richtlinie 420.0240 und 420.0240A01 am 14. Dezember 2025.

Der produktive Pilotbetrieb des neuen IT-Verfahrens für Mindestbremshundertstel (MBR) ist gestartet. Insbesondere durch die digitale Unterstützung (Ausgabe eines elektronischen Buchfahrplans) haben sich die Bearbeitungs- und Übertragungszeiten signifikant verbessert.

Was sich durch das neue Verfahren MBR ändert:

Züge, die einen elektronischen Buchfahrplan erhalten, werden diesen auch im Rahmen des neuen Verfahrens künftig erhalten.

Züge, die keinen elektronischen Buchfahrplan erhalten können, erhalten zukünftig mit dem neuen Verfahren eine Fahrplan-Mitteilung (Fplm, nach dem Vorbild einer Sonderzug-Fahrplananordnung (Fplo)) mit Buchfahrplanverweisen. Der Kommunikationsweg ist der gleiche wie bei einer Fplo. Bitte prüfen Sie dazu die Hinterlegung Ihrer E-Mail-Adresse für den Erhalt einer Fplo. Mit der Aufnahme des neuen Verfahrens MBR am 14. Dezember 2025 erhalten Sie dann die Fplm mit Buchfahrplanverweisen an diese hinterlegte Adresse. Bitte beachten Sie hierzu unsere technischen Hinweise in der Anlage „Nomenklatur Fplm“.

Beispiele für Fplm mit / ohne Buchfahrplanverweise sind in Anlage „Beispiele Fplm“ dargestellt.

Hinweis für die Triebfahrzeugführer:innen (Tf):

Die gesamte Prozesslaufzeit beträgt maximal 5 Minuten. Hat der Tf nach 5 Minuten keinen elektronischen Buchfahrplan oder Fplm vorliegen, bitte in der Betriebszentrale melden.

Die aktuell gültigen betrieblich-technischen Regelwerke der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) sowie ein Merkblatt mit technischen Hinweisen sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.